Region. Die bei der gestrigen Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgestellten Beschlüsse bringen nicht nur eine Verlängerung der seit dem 2. November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit sich. Auch Verschärfungen treten mit der zum 1. Dezember kommenden neuen Verordnung in Kraft. Unter anderem eine Begrenzung der Kundenzahlen im Groß- und Einzelhandel. Außerdem gilt die Maskenpflicht nun auch schon vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Auf einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche nur jeweils eine Person aufhalten. Ab einer Fläche von 801 Quadratmeter gilt für die ersten 800 Quadratmeter dieselbe Regelung, auf der Fläche, welche die 800 Quadratmeter übersteigt darf sich jedoch nur eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten. Ein Beispiel: Ein durchschnittlicher Baumarkt hat in Deutschland laut Statista.com eine Verkaufsfläche von etwa 7.500 Quadratmetern. Wenn sich auf den ersten 800 Quadratmetern 80 Personen und auf den verbleibenden 6.700 Quadratmetern also 335 Personen aufhalten dürfen, ergibt das eine Begrenzung auf 415 Personen.
Einschnitte in Einkaufszentren spürbarer
Für Einkaufszentren wie die Schloss-Arkaden in Braunschweig wird dann nicht etwa die Fläche der Einzelgeschäfte herangezogen, sondern die Gesamtverkaufsfläche. Für die Schlossarkaden wird die gesamte Verkaufsfläche mit etwa 34.000 Quadratmetern angegeben, was nach dem in der Beschlussfassung aus der Videokonferenz der Regierungschefs in Bund und Ländern angegebenen Rechnung eine maximale Kundenanzahl von 1.740 Besuchern ergibt. Diese müssen sich dann jedoch auf etwa 150 Geschäfte verteilen. Auf jedes einzelne Geschäft - abzüglich der zwei geschlossenen Nagelstudios - entfallen also nur etwa zwölf Kunden.
Bei den Zahlen für die Schloss-Arkaden handelt es sich um ein Rechenbeispiel, das Center-Management selbst konnte am heutigen Donnerstag noch keine konkreten Zahlen nennen. Mit den neuen Maßnahmen soll auch verhindert werden, dass sich die Menschen beim Shoppen zu nahe kommen: "Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt", heißt es im MPK-Beschluss dazu.
Maskenpflicht auch auf Parkplätzen
Mit der neuen Verordnung soll auch eine Verschärfung der Maskenpflicht in Kraft treten. Diese gilt nicht wie bislang nur bei Betreten eines Geschäftes, sondern bereits vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Weiterhin, so der Text des Beschlusses, sei die Bevölkerung aufgerufen, ihre Weihnachtseinkäufe "möglichst" auch unter der Woche zu tätigen.
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