Berlin. Angesichts der aktuell wieder steigenden Zahlen von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz, die von Montag, 15 Uhr, bis in die Nacht zum Dienstag, 2:30 Uhr, dauerte, auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April geeinigt. Auch zum anstehenden Osterfest soll es keine Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen geben. Im Gegenteil: Vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) soll das öffentliche Leben komplett heruntergefahren werden.
Aktualisiert, Mittwoch 13 Uhr: Inzwischen gibt es neue Entwicklungen bezüglich des Oster-Lockdowns. Welche das sind, lesen Sie hier.
Zwischenzeitlich war die Konferenz für mehrere Stunden unterbrochen. Es wurden Einzelgespräche und Gesprächsrunden in unterschiedlichen Konstellationen geführt. Bundeskanzlerin Angela Merkel soll sich daran gestört haben, dass einige Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, Urlaub im eigenen Bundesland auch im Alleingang genehmigen wollten. Letztendlich konnte sich die Kanzlerin durchsetzen. Offenbar haben die Länder von diesen Plänen Abstand genommen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil will sich am heutigen Dienstag gegen 13 Uhr in einer Pressekonferenz erklären.
Gründonnerstag und Ostersamstag zusätzliche Ruhetage
Der Oster-Lockdown sieht vor, dass Geschäfte von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel im engeren Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit dürfe nur gehen, wer absolut systemrelevant ist. Das öffentliche Leben in Deutschland und die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen auf das absolute Mindestmaß zurückgefahren werden. An Ostern sollen außerdem möglichst keine Präsenzgottesdienste stattfinden.
Die Bundesregierungen rät von Reisen ins Ausland ab, verboten werden können sie aber nicht. In jedem Fall soll bei Flugreisen eine Teststrategie mit den Fluglinien umgesetzt werden.
Notbremse fester anziehen
Die Maßnahmen, die ihm Rahmen einer Notbremse in Hochinzidenzkommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 möglich sein sollen, können ausgeweitet werden. Ausgangsbeschränkungen sind genauso denkbar wie eine Erweiterung der Maskenpflicht von medizinischen Masken auf weitere Lebensbereiche. Die Details regeln hier die Länder.
Bundeskanzlerin Angela Merkel begründete die harten Maßnahmen mit der sich ausbreitenden Corona-Mutation aus Großbritannien. "Im Prinzip befinden wir uns in einer ganz neuen Pandemie, mit einem neuen Virus, der deutlich ansteckender, deutlich gefährlicher und deutlich tödlicher ist", so die Kanzlerin.
Am 12. April soll die nächste Bund-Länder-Konferenz stattfinden
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