EU-Gericht rügt unzureichenden Zugang zu Impfstoff-Verträgen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Kommission für einen unzureichenden Zugang zu Impfstoff-Verträgen gerügt.

von


Aufgezogene Impfspritzen (Archiv)
Aufgezogene Impfspritzen (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Luxemburg. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Kommission für einen unzureichenden Zugang zu Impfstoff-Verträgen gerügt. Die Brüsseler Behörde habe der Öffentlichkeit "keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt", teilte das EuG am Mittwoch in Luxemburg mit.


Dieser Verstoß betreffe insbesondere die Entschädigungsbestimmungen der Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abgegeben hätten, hieß es weiter.

Hintergrund des Verfahrens waren die in den Jahren 2020 und 2021 zwischen der Kommission und Pharmaunternehmen geschlossenen Verträge über den Kauf von Corona-Impfstoffen. Dabei waren rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben worden, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.

2021 hatten Europaabgeordnete und Privatpersonen auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten Zugang zu diesen Verträgen und weiteren Dokumenten beantragt, "um ihre Bedingungen zu verstehen und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses zu überzeugen". Nachdem die Kommission die Dokumente nur teilweise veröffentlicht hatte, erhoben die Antragsteller vor dem EuG Nichtigkeitsklagen.

Das Gericht gab den Klagen nun teilweise statt und erklärte die Entscheidungen der Kommission für nichtig, soweit sie Fehler aufwiesen. Bezüglich möglicher Entschädigungen von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche weise man darauf hin, dass der Hersteller für den Schaden hafte, der durch einen Mangel seines Produkts verursacht worden sei, so die Richter. Diese Haftung könne nicht durch Klauseln begrenzt oder ausgeschlossen werden. Eine Erstattung durch Dritte sei jedoch möglich.


mehr News aus der Region