Brüssel. Die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft und zu dem Vorhaben keine Bedenken geäußert. Das teilte das Bundeslandwirtschaftministerium unter Führung von Cem Özdemir (Grüne) mit.
Man begrüße dieses Ergebnis ausdrücklich. Ziel der Bundesregierung sei es, dass Verbraucher eine echte Wahl für mehr Tierschutz bekämen, hieß es. Mit dem geplanten ersten Schritt soll unverpacktes Schweinefleisch gekennzeichnet werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.
Sollten im parlamentarischen Verfahren wesentliche Änderungen zustande kommen, müsste die EU-Kommission erneut eingebunden werden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere schaffen. Es soll zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen regeln, also der Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch.
Weitere Lebensabschnitte, Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen, so das Landwirtschaftsministerium.
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