Brüssel. In der Europäischen Union wächst der Unmut über das geplante Rohstoffabkommen mit den USA, das hiesigen Herstellern von Elektroautos Zugang zu den Kaufprämien des Hunderte Milliarden Dollar schweren Inflation Reduction Act (IRA) verschaffen soll. Das berichtet der "Spiegel".
Mit dem IRA will US-Präsident Joe Biden seine heimische Wirtschaft transformieren. Dazu schüttet er große Summen für grüne Technologien aus, etwa für E-Autos. Bislang allerdings vor allem an US-Hersteller - was seit Monaten für transatlantischen Streit sorgt. Ein Handelsdeal zwischen der EU und den USA soll das ändern.
Allerdings sind die nun vorliegenden Angebote Washingtons nach Auffassung der Brüsseler Handelsexperten kaum geeignet, die Exportchancen der Europäer wesentlich zu verbessern. Die US-Vorschläge sehen etwa vor, dass die begehrte IRA-Steuergutschrift von bis zu 7.500 Dollar pro verkauftem E-Auto den Europäern nur zur Hälfte zusteht. Denn die eine Hälfte der Prämie gibt es dabei dafür, dass die Batterie eines Wagens größtenteils in Nordamerika hergestellt wird, die andere, dass dafür vor allem Rohstoffe verwendet werden, die aus den USA stammen oder aus einem Land, mit dem die USA ein Freihandelsabkommen unterhalten. Nur dieser letzte Teil fiele unter das geplante Rohstoffabkommen.
Zudem wollen die Vereinigten Staaten lediglich fünf Rohstoffe für die Herstellung von E-Auto-Batterien in das Abkommen aufnehmen, obwohl der IRA 50 Materialien auflistet - was wiederum Abstriche bei den IRA-Gutschriften bedeutet. Der Handelsausschuss des EU-Parlaments will deshalb nächste Woche in einer Resolution Nachforderungen stellen. Das geht aus einem Entwurf hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Das Abkommen müsse "sämtliche Materialien" umfassen, "die im IRA gelistet sind", heißt es darin.
Zudem müsse sich der Vertrag "auch auf recyclte Rohstoffe beziehen". Man werde "ein fertiges Abkommen nur akzeptieren, wenn die unzureichenden Punkte deutlich verbessert werden", sagte Bernd Lange (SPD), der Vorsitzende des Gremiums. Zudem will man sich die Möglichkeit offenhalten, gegen die Diskriminierung vor der Welthandelsorganisation zu klagen. Japan und die USA haben ein ähnliches Abkommen bereits abgeschlossen.
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