Ex-Justizministerin warnt vor Reform von Verfassungsschutzgesetz

Die ehemalige Bundesjustizministerin und stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), kritisiert die geplante Ausweitung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im Zuge der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Archiv)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die ehemalige Bundesjustizministerin und stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), kritisiert die geplante Ausweitung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im Zuge der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Zu "Bild" (Samstagausgabe) sagte Leutheusser-Schnarrenberger: "Ich warne vor dieser Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Bürger vor Verfassungsfeinden zu schützen - nicht aktiv Verdachtsmomente zu verbreiten."


Zustimmend zur geplanten Reform äußerte sich hingegen die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU). Lindholz sagte der "Bild": "Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz von schlimmen Dingen Kenntnis hat, aber zusehen muss, wie sie passieren, weil er niemanden im Vorfeld informieren durfte. In gravierenden Einzelfällen macht es Sinn, dass private Stellen informiert werden dürfen, etwa wenn ein Extremist Waffen oder Sprengstoff kaufen will." Kritisch äußerte sich Lindholz zur Kritik von Grünen und FDP an dem Koalitionsvorhaben. Es sei auffällig, dass "jetzt genau diejenigen am lautesten den Gesetzentwurf" kritisierten, "die als erste dem Verfassungsschutz Vorwürfe machen, wenn etwas passiert und er davon wusste. Das ist verantwortungslos und geht zulasten der Sicherheit in unserem Land." Offenbar herrsche bei Grünen und FDP immer noch ein tiefes Misstrauen gegenüber die Sicherheitsbehörden, sagte Lindholz weiter.

Im Zuge der Reform soll es dem Inlandsgeheimdienst künftig möglich sein, Informationen an Privatpersonen über bespitzelte Personen zuzuflüstern.


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