Faeser sieht keinen großen Effekt durch Drittstaaten-Regelung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat keine großen Erwartungen für mögliche Asylverfahren in Drittstaaten.

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Nancy Faeser (Archiv)
Nancy Faeser (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat keine großen Erwartungen für mögliche Asylverfahren in Drittstaaten. "Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein der Migrationspolitik sein", sagte Faeser am Freitag. "Diese können aber ganz anders als das EU-Asylsystem keinen großen Effekt haben zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen - das zeigen die bisherigen Erfahrungen Italiens und Großbritanniens."


Man werde aber die "umfassende und ergebnisoffene Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten fortsetzen", so die SPD-Politikerin. Ihrer Ansicht nach sei das neue EU-Asylsystem ein "Riesenschritt nach vorne" und der "Schlüssel zur Begrenzung irregulärer Migration".

Das Bundesinnenministerium ließ die Möglichkeiten für Asylverfahren in Drittstaaten von 23 nationalen und weiteren internationalen Experten prüfen und führte Anhörungen mit der EU-Kommission, dem UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durch. In einem Sachstandsbericht fasste das Ministerium die bisherigen Erkenntnisse zusammen.

Demnach sehen die Sachverständigen die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten wegen der rechtlichen und praktischen Hürden überwiegend kritisch. Die Kosten würden die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland wohl um ein Vielfaches übersteigen, hieß es. Außerdem könnten mögliche Abschreckungseffekte, die zu weniger irregulärer Migration führen könnten, nach den Einschätzungen der Experten nicht sicher vorhergesagt werden.

Weiter hieß es, die Experten seien sich überwiegend einig, dass Asylverfahren in Drittstaaten grundsätzlich rechtlich möglich wären - vorausgesetzt, es gibt Drittstaaten, die die hohen rechtlichen Voraussetzungen des internationalen Rechts, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, erfüllen. Diese Maßstäbe müssten in einem Drittstaat erfüllt sein, damit Deutschland Personen dorthin überstellen kann.


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