Fahrlässige Tötung im Hanns-Lilje-Heim? Ermittlungen dauern an

Die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Ähnlich gelagerte Fälle im Bundesgebiet stehen bereits vor der Einstellung.

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An manchen Tagen fuhren die Leichenwagen bis zu drei Mal am Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg vor. (Archivbild)
An manchen Tagen fuhren die Leichenwagen bis zu drei Mal am Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg vor. (Archivbild) | Foto: aktuell24

Wolfsburg. Es zählt zu den bundesweit am stärksten vom Coronavirus betroffenen Einrichtungen. Im Wolfsburger Hanns-Lilje-Heim starben seit März 2020 48 Einwohner an den Folgen von COVID-19. Ende März stellte der Wolfsburger Rechtsanwalt Christian Richter deswegen Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen den Vorstand der Diakonie Wolfsburg als Träger der Einrichtung. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, gestalten sich die Ermittlungen schwierig. Man rechne nicht vor November mit Ergebnissen.


Inzwischen hat sich die Lage in dem Heim für demenziell veränderte Senioren wieder beruhigt. Zwischenzeitlich waren 112 Bewohnerinnen und Bewohner und 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. 48 Menschen starben an den Folgen ihrer Infektion. In seiner Strafanzeige erhob der Anwalt schwere Vorwürfe. Von "katastrophalen hygienischen Zuständen" sprach die "Wolfsburger Allgemeine" unter Berufung auf die vorliegende Strafanzeige. Hinterbliebene der Opfer untermauerten diese Aussagen.

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Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig regionalHeute.de am Montag mitteilte sei das Ermittlungsverfahren noch anhängig, es gestalte sich jedoch schwierig. Man rechne nicht vor November mit einem Abschluss der Ermittlungen, "weil noch einige Zeugenvernehmungen ausstehen und auch dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt werden muss", so Sprecher Christian Wolters. Zu den bisherigen Ergebnissen wolle man sich erst nach Abschluss der Ermittlungen konkret äußern. Wolters erklärt jedoch: "Es war aber von Anfang an klar, dass selbst beim Vorliegen etwaiger Sorgfaltspflichtverletzungen ein kausaler Zusammenhang zu den einzelnen Todesfällen nur sehr schwer nachzuweisen sein wird."

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Falls die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe des Wolfsburger Anwalts bestätigt, droht den Beschuldigten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren - und das pro Tat. Wie der NDR berichtet, stünden ähnlich gelagerte Fälle in Altenpflegeeinrichtungen in Wildeshausen oder im Landkreis Oldenburg jedoch kurz vor ihrer Einstellung. Stand jetzt gebe es keinen konkreten Verdacht darauf, dass die Fälle in Oldenburg als Straftaten zu werten seien, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg dem NDR schilderte. Ähnlich liege es mit einem Fall im Kreis Osnabrück. Hier würden vor allem fehlende Obduktionen die Ermittlungsarbeit erschweren, da es nahezu unmöglich sei, das Coronavirus als Todesursache ohne Obduktion festzustellen. Tatsächlich riet das Robert-Koch-Institut bis weit in den April hinein von Obduktionen ab - um Mediziner nicht zu gefährden.

Der WDR zeigt am morgigen Mittwoch eine Dokumentation über die Todesfälle im Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg. Mehr darüber lesen Sie hier.


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