Falko Mohrs befürchtet Jobverluste durch Postgesetz-Reform


Der Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs äußerte sich heute zur geplanten Reform des Postgesetzes. Foto: Anke Donner
Der Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs äußerte sich heute zur geplanten Reform des Postgesetzes. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg/Helmstedt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs kritisiert die drohenden Verschlechterungen für die Bürger im Zuge der angekündigten Reform des Postgesetzes. Mohrs veröffentlichte hierzu heute ein ausführliches Statement.


„Bei den Eckpunkte von Bundeswirtschaftsminister Altmaier zur Postreform gilt es jetzt genau hinzuschauen! Die angesprochene Verkürzung der Zustellung von sechs auf fünf Tage die Woche ist eindeutig eine Verschlechterung für die Bürger. Die daraus drohenden Jobverluste für die Angestellten der Post-AG und ihrer Schwesterngesellschaften können nicht hingenommen werden. Hier wird man im parlamentarischen Verfahren sicher noch zu sprechen haben", erklärt Falko Mohrs.

Die Bürger würden allerdings deutlich von der Stärkung der Bundesnetzagentur als Beschwerdestelle profitieren. Auch eine Beibehaltung der Dichte an Briefkästen und Filialen sei positiv zu bewerten. Mit einer Verpflichtung der Postdienstleister, sich der bisher freiwilligen Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur zu unterwerfen, werde ebenfalls eine Verbesserung erreicht.

Der Bundestagsabgeordnete erklärte außerdem: "Fakt ist aber: Mit einer Verkürzung der Zustellungszeit von sechs auf fünf Tage die Woche löst sich nicht das Hauptproblem - nämlich die Qualität und Zuverlässigkeit der Postzustellung. Hier sind dringend und zwingend Investitionen in Form von guter Technik, innovativen Lösungen sowie motivierten und qualifizierten Mitarbeitern nötig. Dazu habe ich jüngst erst mit den Betriebsräten der Post gesprochen. Kurzum: für die SPD war die starke Stellung der Deutschen Post AG, die für über 80 Prozent des deutschen Briefmarkts steht, mit Blick auf die ihr auferlegten Pflichten - einschließlich der Tarifbindung für ihre Beschäftigten - zu rechtfertigen. Die Förderung von Wettbewerb kann daher kein Selbstzweck sein, sondern muss mit Augenmaß erfolgen. Von einer geschwächten Deutschen Post AG hat im Ergebnis niemand etwas.“


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