Fall Christian B. - Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Nach der Aufhebung des Haftbefehls hatte die Staatsanwaltschaft neue Richter gefordert.

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Der Angeklagte Christian B..
Der Angeklagte Christian B.. | Foto: DPA / Julian Stratenschulte

Braunschweig. Derzeit muss sich der auch im "Fall Maddie" Verdächtige Christian B. wegen anderer Sexualstraftaten vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Vor kurzem wurde der Haftbefehl gegen ihn durch das Landgericht aufgehoben. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter gestellt. Offenbar ohne Erfolg, wie das Landgericht in einer Pressemeldung berichtet.



Mit der Aufhebung des Haftbefehls konnte die Verteidigung Anfang Juli einen Erfolg feiern, besagt die Entscheidung doch aus, dass das Gericht aktuelle eine Verurteilung wegen der fünf zur Last gelegten Sexualdelikte für eher unwahrscheinlich hält. Hat Christian B. seine aktuelle Strafe abgesessen, wäre er Anfang nächsten Jahres ein freier Mann.

Bild schon gemacht?


Die Staatsanwaltschaft meldete sich kurz darauf zu Wort und legte nicht nur Widerspruch gegen die Entscheidung hinsichtlich des Haftbefehls ein, sondern stellte auch einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Ihrer Argumentation nach, hätten diese sich bereits ein vorentscheidendes Bild gemacht ohne die Argumente der Staatsanwaltschaft ausreichend zu berücksichtigen.

Doch offenbar folgte die Kammer, die über den Antrag zu entscheiden hatte, dem nicht. "In dem Verfahren haben die zuständigen Vertreter das Ablehnungsgesuch der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die drei Berufsrichter der Kammer als unbegründet zurückgewiesen", heißt es in einer Pressemeldung des Landgerichts. Eine Begründung gibt es allerdings nicht.

Entscheidung steht noch aus


Eine Entscheidung hinsichtlich einer weiteren Richterin steht aber offenbar noch aus. "Soweit darüber hinaus von der Staatsanwaltschaft ein weiteres Ablehnungsgesuch gegen eine Berufsrichterin gestellt worden ist, wird hierüber gesondert entschieden. Das Ergebnis der Entscheidung wird mittels Pressemitteilung bekannt gegeben", heißt es abschließend.


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