Fasching in den Kitas der Region: Welche Kostüme sind verboten?

Einige Verkleidungen untersagt der Gesetzgeber. Aber schränken die Kitas zusätzlich die Kostüm-Wahl der Kinder ein?

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. "Erste Kita verbietet Indianer-Kostüme" – lautete eine Schlagzeile der Bild-Zeitung 2019. Die war zwar teilweise falsch, sorgte aber dennoch für reichlich Empörung. Doch wie steht es jetzt kurz vor den anstehenden Faschingsfeiern in den Kindergärten der Region mit der Freiheit bei der Kostümwahl Für Kinder und deren Eltern? Gibt es etwa Kitas, die bestimmte Verkleidungen untersagen?



Zunächst einmal: Es ist ohnehin nicht alles erlaubt. Laut deutscher Gesetzeslage ist es zum Beispiel verboten, täuschend echte Waffenattrappen zu tragen oder in Original-Polizei-Uniformen aufzulaufen. Ebenso ist das Tragen von verbotenen Zeichen, wie etwa dem Hakenkreuz, an der Verkleidung verboten.

Keine Einschränkungen bei der Kostümwahl


Doch wie steht es um die Verkleidungen, die aus kultursensiblen Gründen problematisch sein könnten? Dafür ist das wohl bekannteste Beispiel eben das Indianer-Kostüm, was bei vielen Anbietern bereits unter anderer Bezeichnung – zum Beispiel "Amerikanischer Ureinwohner" – geführt wird. Auf Nachfrage von regionalHeute.de bei städtischen und anderen Kita-Trägern ist das Ergebnis eindeutig: Es gibt keine Verbote, die über die von Gesetzes wegen untersagten Verkleidungen hinausgehen.


Aus der Braunschweiger Stadtverwaltung heißt es beispielsweise dazu: "Es gibt keine Vorgaben für städtische Kitas bei Kinderkarnevals-Kostümen. Manchmal stellen Kitas den Kinderkarneval unter ein bestimmtes Motto. Dies tun sie eigenverantwortlich."

Und die Stadt Wolfenbüttel schließt sich inhaltlich an. "Die Stadt macht hier keine Vorgaben und sieht aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre auch keine Veranlassung sich in den Verantwortungsbereich der Eltern einzumischen. Stichwort Eigenverantwortung", lautet ein Statement aus der Verwaltung.

Und auch die Stadt Peine stellt keine Ausnahme dar. Aus der Verwaltung heißt es: In den städtischen Kindertagesstätten sind Faschings- beziehungsweise Karnevalsfeiern erlaubt. Dabei werden von den Einrichtungsleitungen und Erziehern keine Einschränkungen bei der Kostümwahl vorgegeben. Darüber würden die Eltern oder Erziehungsberechtigten entscheiden.

Auch vom Paritätischen, der Kindergärten in Braunschweig und Salzgitter betreibt, heißt die klare Antwort auf die Frage, ob es Einschränkungen bei der Kostümwahl gibt: Nein. Birgit Jünnemann-Koch, pädagogische Fachberaterin beim Paritätischen, ergänzt: "Die Paritätischen Kitas verstehen sich als Orte gelebter Vielfalt, Toleranz und Wertschätzung. Auch im Rahmen der Karnevalskostümierung sollte dieser pädagogische Anspruch deutlich werden, indem die Kostüme der Kinder zwar die Phantasie anregen, jedoch ohne andere zu verunsichern, zu verletzen oder auszugrenzen."

Aus pädagogischen Gründen sind unter anderem Spielzeugwaffen untersagt


Es sei aber aus pädagogischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht erlaubt, Spielzeug-Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Schlingen oder Ähnliches mitzubringen. "Im Fokus steht die Freude und ein unbeschwertes Miteinander“, so Jünnemann-Koch.

In einer Kita des Paritätischen gebe es sogar eine ganze Faschingswoche, bei der jeden Tag ein anderes Verkleidungsmotto ansteht. Nur am Freitag gebe es kein Motto, da stehe die Kostümwahl komplett frei. "Es wird spannend zu sehen, für welche Verkleidungen sich die Kinder an dem Tag entscheiden", erklärt eine Sprecherin des Paritätischen.

Ob es das oft beschworene "Indianer-Kostüm" häufig in den Kitas der Region zu sehen geben wird, ist ohnehin fraglich. Schließlich gehört es nicht mehr zu den allergrößten Verkaufsschlagern und muss sich in der Beziehung wohl weit hinter Eisprinzessin, Spider-Man und Co. einreihen.

Themen zu diesem Artikel


Kindertagesstätte Polizei