Fast jede dritte Bürgergeld-Sanktion trifft ein Kind

In fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind.

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Jobcenter (Archiv)
Jobcenter (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. In fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, über welche die "taz" berichtet. Im Juni 2025 gab es demnach 2.883.181 Bedarfsgemeinschaften. 35.512 Haushalte davon wurden sanktioniert, waren also wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen von mindestens einer Leistungskürzung betroffen.


Unter den 35.512 sanktionierten Haushalten gab es 11.115 Haushalte - das entspricht 31,3 Prozent - in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebte. Die Zahl 11.115 beschreibt damit das Minimum an betroffenen Kindern. Denn aus den Zahlen der Bundesagentur geht nur hervor, ob mindestens ein Kind in der sanktionierten Bedarfsgemeinschaft lebte, nicht aber wie viele es tatsächlich waren.

Zuletzt hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) regierungsintern einen ersten Referentenentwurf vorgelegt, um das Bürgergeld zu reformieren. Im Kern beinhaltet der Entwurf schnellere und härtere Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen - bis hin zur Möglichkeit auch die Kosten der Unterkunft ganz zu streichen. Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften übte in einem am Dienstag veröffentlichten Offenen Brief scharfe Kritik daran.

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