(Fast) nicht mehr Kostenlos: Was nun beim Bürgertest beachtet werden muss

Einfach so zum Testzelt hingehen und sich das Teststäbchen in den Zinken rammen lassen, ist nicht mehr. Wer sich testen lassen darf und wer dafür nichts zahlt, verrät Ihnen regionalHeute.de.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Seit gestern sind sie nicht mehr 'kostenlos': Die Antigen-Schnelltests oder auch Bürgertests genannt. Tests in Corona-Zentren kosten nun für die Bürger drei Euro. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen man sich dieses Geld spart. Allerdings gilt: Wer sich testen lassen möchte, der muss seinen dargebrachten Grund glaubhaft belegen. regionalHeute.de zeigt auf, was Sie jetzt beachten müssen.



Einfach so zum Testzelt hingehen und sich das Teststäbchen in den Zinken rammen lassen, ist nicht mehr. Sie müssen einen triftigen Grund haben. Zur Kasse gebeten werden dabei Menschen, die in der Corona-Warn-App einen Hinweis für ein "erhöhtes Risiko" angezeigt bekommen, Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen und Menschen, die am selben Tag Kontakt mit einem Vorerkrankten oder einer über 60-jährigen Person haben. Der Grund wird schriftlich festgehalten und muss von der sich testen lassenden Person unterschrieben und belegt werden. Angenommen, Sie besuchten ein Konzert, dann würde folglich eine entsprechende Eintrittskarte als Beleg gültig sein. Zusätzlich muss ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

In diesen Situationen zahlen Sie nichts


Laut der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums gibt es allerdings auch Ausnahmen, die Sie drei Euro sparen lassen. Sind Sie ein Kind unter fünf Jahren, dann bleibt das Geld in Ihrer Tasche. Es gibt auch medizinischen Gründe, kein Geld auszugeben: Angenommen, Sie befinden sich im ersten Drittel Ihrer Schwangerschaft oder können aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden, dann wird Ihnen nichts berechnet. Das gilt auch, wenn Sie derzeit teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten an Studien zu Corona-Impfstoffen teilgenommen haben.


Hat man zurzeit Corona und muss zur Beendigung der Absonderung einen Test vorlegen oder lebt man mit einer solchen Person in einem Haushalt zusammen, dann wird folglich auch nichts berechnet. Personen, die jemanden in einer medizinischen Einrichtung besuchen wollen oder im medizinischen Bereich tätig sind, sparen sich ebenfalls die drei Euro. Aber auch hier gilt: Der Grund muss glaubhaft belegt werden.


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