Hannover. Die FDP-Landtagsfraktion will wieder zulassen, dass an Sonn- und Feiertagen gewerbliche Flohmärkte stattfinden dürfen. Ein Gesetzentwurf, den die Fraktion eigenen Angaben zufolge am Dienstag eingebracht hat, würdigt den „kulturellen und gesellschaftlichen Charakter“ der Märkte und will das Feiertagsgesetz entsprechend ändern.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hatte für Unmut gesorgt, weil es Floh- und Trödelmärkte, bei denen ein wirtschaftliches Interesse im Vordergrund steht, an Sonn- und Feiertagen für unzulässig erklärte. Der Wolfenbütteler Landtagsabgeordnete Björn Försterling erklärt, wie die FDP-Fraktion argumentiert: „Zu solchen Flohmärkten geht man ja nicht nur, um zu kaufen. Man trifft dort Freunde oder schaut sich bei einem Familienausflug einfach nur um. Familienausflüge macht man typischerweise nicht unter der Woche.“ Aufgrund des Wesens der Flohmärkte könnten solche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen gesetzlich zugelassen werden, heißt es in der Pressemitteilung der FDP.
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