Feuerwerk an Silvester: Was darf man wann und wo?

regionalHeute.de gibt eine Übersicht über die geltenden Bestimmungen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Ist das Anzünden von Feuerwerk verboten? Oder der Verkauf? Nicht zuletzt hatte ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in dieser Angelegenheit für Verwirrung gesorgt (regionalHeute.de berichtete). Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche ein generelles Verkaufsverbot gebilligt. regionalHeute.de hat zusammengefasst, was wann und wo am Silvesterabend erlaubt ist.


Wie das Niedersächsische Innenministerium auf seiner Homepage berichtet, seien der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderer pyrotechnischer Gegenstände nicht mehr generell untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibe hingegen weiter verboten.

Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten


Das generelle Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher wurde vom Bundestag und Bundesrat in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 eingeführt. Das Sprengstoffgesetz ist Sache des Bundes. Somit habe die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichtes darauf keinen Einfluss. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist.

Darf man Feuerwerk abbrennen?


Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist am 31. Dezember und dem 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt. Für welche Orte diese Regelung gilt, entscheiden die Kommunen selbst. "In diesem Jahr dürfe nur Kinderfeuerwerk oder Restbestände aus Vorjahren gezündet werden", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Gifhorn.

Trotz Verkaufsverbot darf Feuerwerk, dass sich bereits im Besitz der Personen befindet, im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Dabei müsse jedoch immer das Ansammlungsverbot berücksichtigt werden. So sei darauf zu achten, sich nicht in einer größeren Gruppe von über fünf Personen draußen versammeln. Auch für die Feier im kleinen Kreis gelte die fünf-Personenregel. Dies bedeutet, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beziehungsweise Angehörige treffen dürfen.

Dies gilt in den einzelnen Kommunen


Trotz der Corona-Maßnahmen hat sich in den einzelnen Kommunen in Bezug auf das Feuerwerksverbot im Vergleich zu den letzten Jahren nicht viel verändert. Die meisten sind bei ihren Vorjahresregelungen geblieben. So ist das Abbrennen von pyrotechnischer Gegenstände in Wolfenbüttel in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten, wie der Homepage der Stadt zu entnehmen ist. Auch für die Stadt Helmstedt gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenwohnheimen und Fachwerkhäusern, wie die Stadt auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Unabhängig von Corona ist auch das Böllern in der Goslarer Altstadt verboten. Das Verbot gilt hier ebenso an Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen in den Ortsteilen. Auch in Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Bad Harzburg und Seesen gibt es Beschränkungen.

Die Stadt Gifhorn hat zusammen mit Landkreis und Polizei ebenfalls bestimmte Bereiche ausgewiesen, in denen das Feuerwerk verboten ist. Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern sei verboten, daher zum Beispiel auch in der gesamten Fußgängerzone der Stadt Gifhorn. Besondere Rücksichtnahme sei in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.

Die Stadt Wolfsburg hat ein Feuerwerksverbot an verschiedenen Plätzen erlassen. Unter anderem zählen auch der Willy-Brandt-Platz und der Kaufhof dazu. Auch die Stadt Braunschweig hat in einer Übersicht Flächen und Plätze der Stadt markiert, in denen in diesem Jahr das Feuerwerksverbot gilt. Dazu zählen unter anderem der Bohlweg und der Schlossplatz.

Die Stadt Salzgitter hat für besonders neuralgische Orte im Stadtgebiet auf Grundlage der Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk, sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, untersagt. So sei das Mitführen und Abbrennen an den Parkflächen am Salzgittersee am Nordufer, am Westufer und am Ostufer verboten. Ebenso auf den Parkflächen am Burgbergparkplatz, inklusive Aussichtspunkt in Lichtenberg sowie im Bereich des Flugplatzes in der Straße Zum Schäferstuhl in Gitter.

Der Landkreis Peine hingegen habe nach einer ausführlichen Beratung im Krisenstab darauf verzichtet, genaue Örtlichkeiten durch eine Allgemeinverfügung zu konkretisieren. Ein erhöhtes Gefährdungspotential werde für das Kreisgebiet an öffentlichen Orten nicht gesehen, wie der Landkreis mitteilt. Dennoch werde an die Bevölkerung appelliert sich an die Vorgaben zu halten.


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