Braunschweig. Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei waren auch 31 Bedienstete des Hauptzollamtes Braunschweig von den Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim im Einsatz. Dies teilt der Zoll in einer Pressemitteilung mit.
Bundesweit hätten die Beamtinnen und Beamten bereits vor Ort 40 Strafverfahren eingeleitet, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wären zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet worden. Insgesamt seien in 985 Fällen weitere
Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gezeigt hätten. Die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung habe in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn gelegen. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Beschäftigten würden aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde erhalten.
Unklarheiten beim Gehalt
In der Region zwischen Harz und Heide wären keine schmutzigen Geschäfte festgestellt worden: weder Straf- noch Ordnungswidrigkeitenverfahren wären eingeleitet worden und lediglich bei neun Beschäftigten bestehe weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich des Mindestlohns. Hier hätten die Befragten schlicht nicht genau gewusst, wieviel sie verdienen. Diese Unklarheiten würden in der Regel durch einen Blick auf die Lohnzettel schnell ausgeräumt.
Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führe ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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