Finanzspritze für den Brandschutz: Kommunen gekommen 5 Millionen Euro

In der Region werden neun Kommunen mit einem Gesamtvolumen von über fünf Millionen Euro unterstützt.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Region. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wird 33 besonders finanzschwachen niedersächsischen Kommunen noch in diesem Jahr Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 22,8 Millionen Euro zukommen lassen. Damit werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen, wie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden, gefördert. Auch einige Kommunen in der Region dürfen sich über die Unterstützung freuen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.



Durch diese Form der Bedarfszuweisung werden einzelne kommunale Maßnahmen und Projekte in einer Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Der Investitionsbedarf der Kommunen in den Brandschutz ist nach wie vor groß. Umso wichtiger ist es, ihnen in diesen Zeiten der knappen finanziellen Möglichkeiten, den Rücken zu stärken. Dazu gehört auch, sie in diesem Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zu unterstützen. Mit den Bedarfszuweisungen fördern wir besonders finanzschwache Kommunen, damit sie die Investitionen tätigen können, die für den Schutz der Bevölkerung notwendig sind.“

Über fünf Millionen Euro gehen in die Region


Mit den Bedarfszuweisungen werden einzelne Maßnahmen und Projekte der Kommunen in einer Höhe von bis zu 70 Prozent und einer Zuweisungssumme von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt. In der Region werden neun Kommunen mit einem Gesamtvolumen von über fünf Millionen Euro unterstützt.

Zum Hintergrund


Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das MI auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt. Davon profitierende Kommunen sind solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, somit sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben, und ihre Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Diese Kommunen bekommen Geld vom Land


Braunlage: Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TFL 3000 für die Ortsfeuerwehr Hohegeiß 385.000 Euro
Gemeinde Schladen-Werla: Anbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Wehre 490.000 Euro
Salzgitter: Notwendige Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs (DLK 23-12) für die Feuerwehr der Stadt Salzgitter 840.000 Euro
Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10) für die Ortsfeuerwehr Altenau 371.729 Euro
Stadt Königslutter am Elm: Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20 für Ortsfeuerwehr Ochsendorf 350.000 Euro
Stadt Schöningen: Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 4000 Gruppe 465.850 Euro
Samtgemeinde Heeseberg: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Söllingen OT Ingeleben 1,5 Millionen Euro
Samtgemeinde Nord-Elm: Anbau Feuerwehrgerätehaus in Süpplingen 452.200 Euro
Sickte: Beschaffung eines GW-L für die Ortsfeuerwehr Dettum 203.000 Euro


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