Flüchtlinge in Hahnenklee - Gericht bestätigt einstweilige Verfügung

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Die einstweilige Verfügung wurde am Vormittag bestätigt. Der Hotel-Betreiber muss die Unterbringung von Flüchtlingen in Hahnenklee beenden. Foto: Anke Donner
Die einstweilige Verfügung wurde am Vormittag bestätigt. Der Hotel-Betreiber muss die Unterbringung von Flüchtlingen in Hahnenklee beenden. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Hahnenklee. Am Morgen verkündete Richter Erwin Müller am Goslarer Amtsgericht die Entscheidung im laufenden Rechtsstreit zur Unterbringung der Flüchtlinge im Hahnenkleer Hotel Ramada (regionalGoslar.de berichtete).

Auf Nachfrage von regionalGoslar.de erklärte der Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Matthias Jochmann, dass die einstweilige Verfügung vom 21. September bestätigt sei. Der Betreiber des Ramada-Hotels, die THR Vierjahreszeiten Betriebs- und Management GmbH, kann aber noch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Goslar das Rechtsmittel der Berufung zum Landgericht Braunschweig einlegen. Von den Eigentümern kann aber nun die Beendigung der Belegung mit Flüchtlingen gefordert werden. Dazu wird Rechtsanwalt Jochmann eine Frist setzen, innerhalb derer die Räumung nunmehr erfolgen muss. Kommt der Betreiber der Aufforderung nicht nach, so wird ein Ordnungsgeldantrag beim Amtsgericht gestellt, der ein Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen kann.

H-Hotels-Sprecherin Iliane Dingel-Padberg erklärte auf Nachfrage von regionalGoslar.de, dass man Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde. "Unsere Anwälte bereiten alles vor. Wahrscheinlich wird die Berufung noch heute oder morgen eingereicht."


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