Flüchtlingswohnheim soll für städtische Zwecke genutzt werden


Das Flüchtlingswohnheim in der KMU-Area soll schnellstmöglich von der WBV hergerichtet und als Büroflächen von der Stadt genutzt werden. Foto: Rudolf Karliczek.
Das Flüchtlingswohnheim in der KMU-Area soll schnellstmöglich von der WBV hergerichtet und als Büroflächen von der Stadt genutzt werden. Foto: Rudolf Karliczek. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Der Rat der Stadt Salzgitter hat im Dezember 2015 aus der damaligen Notsituation heraus beschlossen, über seine mehrheitlich städtische Wohnungsbaugesellschaft (WBV) möglichst schnell eine eigene Flüchtlingsunterkunft bauen zu lassen, um die auch für die folgende Jahre 2016 prognostizierte hohe Zahl an Flüchtlingen erstaufnehmen, versorgen und betreuen zu können, so die Stadt Salzgitter.


Zwischen der Stadt Salzgitter und der WBV wurde im Februar 2016 ein Mietvertrag über die Anmietung von Räumlichkeiten zweier noch durch die WBV zu bauender Gewerbehallen inklusive Außenflächen zwecks vorübergehender Flüchtlingsunterbringung abgeschlossen. Sobald diese Gewerbehallen als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr benötigt werden würden, sollten diese an einen Dritten als Gewerbeimmobilie veräußert oder langfristig von einen Dritten oder der Stadtverwaltung für andere Zwecke nachgenutzt werden.

Als sich abzeichnete, dass der Flüchtlingsstrom zwar hoch, aber nicht so hoch wie erwartet verlief, habe der Rat im Februar 2017 beschlossen, dass das Flüchtlingswohnheim II zum damaligen Zeitpunkt nicht mit Flüchtlingen belegt und die Verwaltung beauftragt werde, ein aktuelles Konzept zur Flüchtlingsunterbringung und ein alternatives Nutzungskonzept für das Flüchtlingswohnheim II zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kapazitätsreserve


Das Flüchtlingswohnheim sei als Kapazitätsreserve für den „Notfall“ vorgehalten, jedoch zum Teil vorübergehend an private Institutionen untervermietet worden, um den hohen Bedarf an Sprachkursen für die anerkannten Asylbewerber und Asylbewerberinnen decken zu können. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingslage, des nunmehr gesetzlich und faktisch geregelten Zuzuges von Flüchtlingen und der von der Niedersächsischen Landesregierung erlassenen Negativen Wohnsitzauflage für Salzgitter habe sich die Lage soweit entspannt, dass ein Bedarf der zwei Gewerbehallen für Flüchtlingsunterbringung dauerhaft nicht mehr bestehe.

Insoweit habe die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit der städtischen Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) und der WBV nach Nachnutzungsmöglichkeiten gesucht. Im Ergebnis solle das Flüchtlingswohnheim II schnellstmöglich für den hohen Eigenbedarf der Stadtverwaltung von der WBV hergerichtet und als Büroflächen von der Stadt Salzgitter selbst nachgenutzt werden.

Wohnheim für eigene Zwecke nutzen


Oberbürgermeister Frank Klingebiel habe erleichtert festgestellt: „Ich bin froh, dass sich die Lage in Salzgitter nicht weiter zugespitzt hat, so dass wir das Flüchtlingswohnheim II nunmehr auch dauerhaft für eigene Zwecke verwenden können. Durch die Eigennutzung dieser Gewerbehallen als Büroflächen können wir unseren sehr hohen Flächenbedarf für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter decken. Eine anderweitige Anmietung von Büroflächen bei privaten Dritten, die zusätzliche Kosten auslösen würde, kann so langfristig vermieden werden. Das ist die wirtschaftlichste Lösung einer sehr schwierigen und komplexen Lage. Ich hoffe, dass der Rat meiner Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 25. April folgen wird.“


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