Frau mit 21 Messerstichen getötet: Ist der Täter schuldunfähig?

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Erst einige Tage nach der Tat wurde die Leiche in der Wohnung gefunden. Archivfoto: Nick Wenkel
Erst einige Tage nach der Tat wurde die Leiche in der Wohnung gefunden. Archivfoto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Braunschweig. Am 8. Mai beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 33-Jährigen, der im Dezember in Salzgitter-Lebenstedt seine Ex-Freundin mit 21 Messerstichen getötet haben soll. Wie das Landgericht mitteilt, soll der Mann schuldunfähig sein.


Dem 33-jährigen Beschuldigten, der in dieser Sache derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wird die Tötung eines Menschen im Zustand der Schuldunfähigkeit vorgeworfen. Der Beschuldigte soll am 7.Dezember 2018 seine ehemalige Partnerin in deren Wohnung in Salzgitter aufgesucht und im Verlauf des Besuchs den Entschluss gefasst haben, seine ehemalige Partnerin zu töten. Er habe ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zirkaacht Zentimetern aus der Küche geholt und damit ohne Grund mindestens 21 Mal auf die Geschädigte eingestochen, unter anderem im Bereich des Halses, des Gesichts und des oberen Brustkorbes. Dabei habe der Beschuldigte auch die Halsschlagader verletzt, so dass es zu einem hohen Blutverlust gekommen sei. Der Blutverlust habe zum Tod der Geschädigten geführt.

"Krankhaft seelische Störung"


Aufgrund einer krankhaft seelischen Störung sei die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tatbegehung vollständig aufgehoben gewesen. Die Staatsanwaltschaft strebt deshalb die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus an.

Fortsetzungsterminesind für Montag, 13. Mai, und Freitag, 17. Mai, angesetzt.

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