Fünf Jahre Haft für nicht ausgelöste Schüsse auf Polizisten

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Das Urteil erfolgte am heutigen Montag im Braunschweiger Landgericht. Symbolfoto: Archiv
Das Urteil erfolgte am heutigen Montag im Braunschweiger Landgericht. Symbolfoto: Archiv | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am heutigen Montag wurde ein 57-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Mann hatte im September 2018 in Schöppenstedt mehrere Personen mit dem Tod bedroht und mit einer Schusswaffe auf Polizisten gezielt und abgedrückt. Ein Schuss hatte sich aber nicht gelöst.


Wie Maike Block-Cavallaro, Pressesprecherin des Landgerichtes, auf Anfrage mitteilt, wurde der Mann nun wegen versuchten Totschlags, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem wurde einem der beteiligten Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800 Euro zugesprochen. Das Gericht sei damit weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt, so Block-Cavallaro im Gespräch mit regionalHeute.de. Die Motive des Mannes seien auch in der Verhandlung nicht klar geworden.

Am Tag des Vorfalls war eine Streife der Polizei nach Schöppenstedt gerufen worden. Hier gab ein Zeuge an, dass er auf der Strecke zwischen Bansleben und Schöppenstedt als Autofahrer von einem bis dahin unbekannten Radfahrer mit einer Pistole bedroht worden sei. Nach Beendigung der Sachverhaltsaufnahme trafen die Polizeibeamten auf den Radfahrer, der offenbar vor dem Haus gewartet hatte. Ohne weitere Vorwarnung bedrohte er die Polizeibeamten mit seiner Pistole und zielte auf den Kopfbereich der 39 und 56 Jahre alten Beamten und drückte ab. Nur durch eine Verunreinigung der Waffe hätten die Schüsse nicht ausgelöst.

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