Für mehr Transparenz: Neue Regelungen für öffentlich-rechtliche Sender

Der Landtag soll nun entscheiden, ob es Änderungen an den medienrechtlichen Staatsverträgen geben wird.

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Symbolfoto. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Niedersachen. Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften an den Landtag zu überweisen. Dieser Vertrag wurde zwischen den Regierungschefs der Länder im Mai 2023 unterzeichnet. Das Ziel des Vertrags ist es, für eine größtmögliche Transparenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu sorgen. Dies teilte die Landesregierung mit.



Zukünftig sollen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio über wirksame Compliance Management Systeme und unabhängige Compliance-Stellen verfügen. Zudem wird eine externe Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise eingeführt. Die Anstalten sollen auch personell und strukturell gestärkt werden, um ihre Aufgaben in der Gremienaufsicht besser erfüllen zu können. Dafür sollen Geschäftsstellen mit ausreichend Personal- und Sachmitteln eingerichtet werden.

Regelungen könnten ab 2024 gelten


Die Erarbeitung des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages erfolgte unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkanbieter, Gremien sowie Bürgern. Ihre Stellungnahmen flossen in den vorliegenden Entwurf mit ein. Bereits im April 2023 hatte die Landesregierung den Landtag über das Gesetzesvorhaben informiert.

Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag muss nun noch von den 16 Landesparlamenten ratifiziert werden. Sobald die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt ist, tritt der Vertrag am 1. Januar 2024 in Kraft. Damit werden die neuen Regelungen für mehr Transparenz und unabhängige Ansprechpartner bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wirksam.


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