Gastronomie-Mitarbeiter im Landkreis Gifhorn positiv auf Corona getestet

Die infizierte Person steht unter Quarantäne. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn wurde eine Person, die in einem Gastronomiebetrieb im südlichen Kreisgebiet tätig ist, positiv auf das Corona-Virus getestet. Daraufhin hat das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn umgehend reagiert und weitere Maßnahmen ergriffen. Die infizierte Person steht unter Quarantäne. Da der Betrieb alle geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten hat, handelt es sich bei den Gästen um Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie zwei. Während der Bewirtung hat die infizierte Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und zu den Gästen keinen direkten Kontakt gehabt, der über 15 Minuten hinausging. Darüber hinaus fand die Bewirtung überwiegend im Freien statt. Derzeit ermittelt das Gesundheitsamt alle Kontaktpersonen, klärt sie über die aktuelle Situation auf und bietet jedem der rund 300 Gäste einen Abstrich an. Durch die vorgegebene Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste lassen sich die Infektionsketten nun schnell nachvollziehen und unterbrechen. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.


Landrat Dr. Andreas Ebel erklärt das Vorgehen: „Ich betone, dass wir in diesem Fall außerordentliche vorbeugende Maßnahmen treffen. Eigentlich müssen laut geltenden Richtlinien Kontaktpersonen der zweiten Kategorie nicht getestet werden, sondern selbst im Blick behalten, ob sie Symptome entwickeln. Aber uns ist es wichtig, unsere Bürgerinnen und Bürger so gut es geht schützen und weitere Ansteckungen vermeiden. Darum bieten wir jedem, den wir anrufen, in der kommenden Woche einen Abstrich an.“

Die aktuellen Entwicklungen würden zeigen, wie notwendig die Angabe von Kontaktdaten in den geöffneten Betrieben sei. Mittels der Listen könnten Betroffene umgehend informiert werden, damit diese anschließend ihre Mitmenschen schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern. Für das Gesundheitsamt sei es eine deutliche Arbeitserleichterung, wenn alle nötigen Kontaktdaten bereits hinterlegt seien. So könne zügig gehandelt werden. Diese Maßnahmen würden dazu beitragen, dass die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn weiter verhältnismäßig gering bleiben.

Vorgaben des RKI



Außerdem zeige dieser Fall auch die Unterschiede zwischen den Kategorien von Kontaktpersonen auf. Das Gesundheitsamt hält sich an die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI). Zu den Kontaktpersonen der Kategorie eins würden alle Personen zählen, die nachweislich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und werden daher auch ohne Symptome getestet. Kontaktpersonen der Kategorie zwei hätten nur für einen Augenblick Kontakt zu einem Infizierten oder hielten sich nur in einem Raum mit diesem auf. Sie seien deswegen angehalten, sich zu melden, sobald sie Symptome zeigen. Erst dann gebe es bei dieser Kategorie einen Anlass, einen Abstrich durchzuführen, der seitens des Landesgesundheitsamtes ausgewertet wird. Das RKI schätze somit das Risiko für Kontaktpersonen der Kategorie zwei deutlich geringer ein, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben.

Das Land Niedersachsen habe darüber hinaus die Covid-19-Teststrategie erweitert. Damit könnten Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen präventive Tests durchführen, wenn punktuell ein hohes Aufkommen von Infektionen mit dem Corona-Virus wahrscheinlich sei. Von dieser ausgeweiteten Teststrategie mache der Landkreis Gifhorn Gebrauch.


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