Gastronomie will Mehrwertsteuersenkung nicht pauschal weitergeben

Gastronomen werden die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen nicht pauschal eins zu eins an die Kunden weitergeben. "Ob und in welchem Umfang Preissenkungen möglich sind, hängt maßgeblich von der Kostenentwicklung ab, insbesondere für Wareneinsatz und Personal", sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), der "Welt" und dem "Business Insider".

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Bedienung in einem Café (Archiv)
Bedienung in einem Café (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Gastronomen werden die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen nicht pauschal eins zu eins an die Kunden weitergeben.


"Ob und in welchem Umfang Preissenkungen möglich sind, hängt maßgeblich von der Kostenentwicklung ab, insbesondere für Wareneinsatz und Personal", sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), der "Welt" und dem "Business Insider". Darüber entscheide jeder Gastronom selbst. Viele Betriebe hätten auch die Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 nicht in vollem Umfang weitergegeben.

Hartges widersprach damit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Dieser hatte bei der Präsentation des Bundeshaushalts für 2026 gesagt, dass die bereits eingeplante Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf sieben Prozent von der Branche weitergegeben werden solle. Er werde sehr genau darauf achten, dass die Preissenkungen, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, auch wirklich bei den Kunden ankommen und dann die Preise bezahlbarer werden. Dies sei keine Drohung. "Aber es ist eine klare Erwartung, die wir haben", sagte der Finanzminister.

Hartges dämpfte die Erwartungen. "Bundesminister Lars Klingbeil kann davon ausgehen, dass zum Jahreswechsel vorhandene Spielräume genutzt werden, um zu investieren und attraktive Angebote für die Gäste zu gestalten", sagte sie. Die Hauptgeschäftsführerin verwies auf die steigenden Belastungen durch die zum 1. Januar 2026 wirksam werdende Mindestlohnerhöhung. Das sei ein Anstieg von gut acht Prozent. "Es geht um die Existenzsicherung und Stärkung der gastronomischen Vielfalt", sagte sie. Restaurants und Wirtshäuser stünden im harten Wettbewerb zu anderen Essensangeboten, für die seit jeher sieben Prozent Mehrwertsteuer gelten würden, beispielsweise für Essen zur Mitnahme oder Lieferung.

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