Gefangener darf mit der Familie feiern - Doch er hat andere Pläne

Im Zuge der "Weihnachtsgnade" dürfen einige Gefangene zu Hause feiern und bekommen so einige Tage Haft erlassen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Marvin König

Wolfenbüttel. Vor dem Weihnachtsfest wurden in Niedersachsen insgesamt 46 Gefangene vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen. 39 Männer und sieben Frauen profitieren also in diesem Jahr von der „Weihnachtsgnade". Zu den entsprechenden Gnadenerweisen hatte das Niedersächsische Justizministerium die Staatsanwaltschaften zuvor ermächtigt. Ein Insasse der JVA Wolfenbüttel hätte ebenfalls nach Hause gedurft - doch er hat andere Pläne.



Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Zum Weihnachtsfest wollen wir gerne einigen Gefangenen das Zusammensein mit der Familie ermöglichen, wenn die reguläre Haftentlassung ohnehin einige Tage später ansteht. Die Entlassung ab Anfang Dezember eröffnet zudem die Möglichkeit, wichtige Behördengänge noch im alten Jahr zu erledigen, und trägt damit zur Resozialisierung bei."

Im Durchschnitt 18 Tage Haft erlassen


Den 46 Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben insgesamt 839 Hafttage erspart. Die Betroffenen wären regulär in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar entlassen worden. Durchschnittlich werden durch die Gnadenentscheidungen gut 18 Tage Haft erlassen. Dies teilte das Niedersächsische Justizministerium mit.

Die Entlassungen verteilen sich wie folgt auf die Justizvollzugsanstalten: Zehn Gefangene wurden aus der JVA Hannover entlassen, jeweils sieben aus der JVA Lingen und der JVA für Frauen in Vechta, sechs aus der JVA Oldenburg, vier aus der JVA Meppen, jeweils drei aus den Anstalten in Rosdorf und Sehnde, jeweils zwei aus Uelzen und Hameln und jeweils ein Gefangener aus den Anstalten in Bremervörde und Wolfenbüttel.

Nicht für jeden möglich


Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind.

Gefangener in Wolfenbüttel hat andere Pläne


Wer möchte, könne die Gnade aber auch ablehnen. Das sei auch in diesem Jahr wieder vorgekommen: In den JVAen Oldenburg und Wolfenbüttel sowie der JVA für Frauen in Vechta habe jeweils ein Insasse auf eine Entlassung vor dem Weihnachtsfest verzichtet. Ein Insasse aus Wolfenbüttel verbringt Weihnachten also lieber in der Zelle.

Hintergrund


Die Weihnachtsgnade wird in Niedersachsen seit 1999 praktiziert. Diese "Gande" sei keine „Weihnachtsamnestie". Während bei einer Gnade stets eine Einzelfallentscheidung erfolge, wirke eine Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Gruppen.


mehr News aus der Region