Geförderter Glasfaserausbau: Änderung bei der Abrechnung

Der Landkreis Gifhorn vereinheitlicht den Preis bei Tiefbauarbeiten über 20 Metern. Grund ist der Einsatz einer Erdrakete.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Der geförderte Glasfaserausbau im Landkreis Gifhorn schreitet voran. Wie der Landkreis in einer Pressemitteilung berichtet, gibt es eine Änderung bei der Abrechnung von Tiefbauarbeiten über 20 Metern.


Zum Fortschritt des Ausbaus teilt der Landkreis mit, dass im Vermarktungsgebiet 1 1.800 Kunden am Netz sind. 
In den Orten Dedelstorf und Steinhorst sind die Glasfaserleitungen passiv fertiggestellt, dies bedeutet, dass die Tiefbau- und Einblasmaßnahmen abgeschlossen sind. Hier befinde sich der Landkreis aktuell in der Abstimmung mit der net services zur Übergabe des Netzes in den Inbetriebnahmeprozess. 
In den Gemeinden Sassenburg und Isenbüttel sowie Gifhorn seien die Baumaßnahmen jeweils gestartet.

Kosten bei Tiefbau


Jeder Kunde der GIFFInet im Bereich des geförderten weißen Fleckenausbaus hatte bei Vertragsabschluss eine Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung unterschrieben. In dieser wird unter anderem auf die Kosten pro Meter hingewiesen, wenn auf dem eigenen Grundstück mehr als 20 Meter Tiefbau erforderlich sind. 
Dabei wurden zum damaligen Zeitpunkt drei verschiedene Preiskategorien unterschieden: 
1. Tiefbau von befestigten Oberflächen (70 Euro pro angefangenen Meter), 2. Tiefbau von unbefestigten Oberflächen (35 Euro pro angefangenen Meter), 3. Legen des Glasfaserkabels in bereits vorhandene Bestandsrohre; Legen ohne Tiefbau (20 Euro pro angefangenen Meter).



Erdrakete im Einsatz


Aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl von Hausanschlüssen gleichermaßen mit einer sogenannten Erdrakete erschlossen werden, hat sich der Landkreis Gifhorn nunmehr dazu entschlossen, von einer Unterscheidung in befestigte und unbefestigte Oberflächen abzusehen, sodass jeder angefangene Meter über 20 Meter 35 Euro kostet. 
Von einer Abrechnung des Legens des Glasfaserkabels in bereits vorhandene Leerrohre wird künftig gänzlich abgesehen. Auch bei bereits erfolgter Verlegung eines Leerrohres in Eigenregie, durch welches das Hausanschlussröhrchen durchgezogen wurde, fallen somit keine Kosten an.

Für die Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass die Abrechnung der anfallenden Mehrmeter in jedem Fall nicht teurer und gegebenenfalls sogar günstiger ausfallen wird, als ursprünglich veranschlagt. Die entsprechende Rechnungsstellung erfolgt erst nach Abschluss des Ausbaus und erfolgter Inbetriebnahme des Netzes. „Wir freuen uns, dass wir keine Kostensteigungen haben und mit dieser Entscheidung die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger teilweise senken können“, kommentiert Landrat Tobias Heilmann den Schritt der Kreisverwaltung.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Baustelle