Geld vom Finanzamt zurück: Lohnt sich eine Steuerklärung?

Im Schnitt gibt es laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro pro Steuerjahr zurück. Sogar Zinsen sind möglich.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Zeitraubend Unterlagen zusammensuchen, nervige Formulare ausfüllen und freiwillig eine Steuerklärung einreichen? Wer macht denn sowas, wenn man dazu nicht verpflichtet ist? Die Statistiken sprechen klar dafür. 88 Prozent aller freiwilligen Steuererklärungen führen nämlich zu einer Erstattung. Im Schnitt gibt es laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro pro Steuerjahr. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt in einer Pressemitteilung, für wen sich das Unterfangen lohnt.



Bei Angestellten wird die Lohnsteuer übers Jahr automatisch durch den Arbeitgeber anteilig vom Gehalt zurückgehalten und an den Fiskus abgeführt. Steuerpflichtige leisten also eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In manchen Steuerklassen und Konstellationen geht das Finanzamt davon aus, dass seine Steueransprüche damit abgegolten sind. Deshalb ist eine Steuererklärung nicht immer vorgeschrieben. Für die Steuerzahler stellt sich der Sachverhalt anders dar. Sie können mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung oft vom Finanzamt einiges an Geld zurückholen, da fast jeder etwas abzusetzen hat, ist sich die Lohnsteuerhilfe sicher.

Keine Pflicht in den Folgejahren


Nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind in der Regel Studenten, ledige Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 oder Doppelverdiener in Steuerklasse 4 ohne Faktor und Nebeneinkünfte. Sie sollten überprüfen, ob sie ihre Steuern nicht reduzieren können. Eine freiwillige Abgabe, im Fachjargon Antragsveranlagung genannt, führt zudem niemals zu einer Abgabepflicht in den Folgejahren. Auch wenn das Finanzamt im Folgejahr eine Erinnerung zuschickt, bleibt die Abgabe Jahr für Jahr aufs Neue freiwillig, betont die Lohnsteuerhilfe.

Auch Zinsen möglich


Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachträglich eingereicht werden. Es bleibt also viel Zeit dafür. Wenn diese Frist übersehen wird, gibt es allerdings keine Verlängerung. Für das Steuerjahr 2020 kann bis Ende 2024 eingereicht werden. Und ist man schon dabei, können zeitgleich für die Jahre 2021 bis 2023 die Steuererklärungen mit abgegeben werden, was mehrere tausend Euro und gegebenenfalls Steuerzinsen einbringen könne, nimmt man den oben genannten Schnitt zum Maßstab. Eine Verzinsung gebe es, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde.

Eine freiwillige Abgabe lohnt sich beispielsweise bei hohen Werbungskosten über dem Pauschbetrag (2020 & 2021: 1.000 Euro, 2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro), bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von mehr als 20 Kilometern bei einer 5-Tage-Woche oder bei beruflichen Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer, Dienstreisen sowie einem doppelten Haushalt. Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge oder Ausbildungskosten bringen eine Steuerersparnis.

Man riskiert nichts


Sollte wider Erwarten mit einer geringen Wahrscheinlichkeit der Steuerbescheid eine Aufforderung zur Nachzahlung enthalten, dann kann der Antrag einfach innerhalb eines Monats zurückgenommen werden. Mit einem Einspruch und einem Antrag auf eine Aussetzung des Vollzugs sei man so gestellt, als ob die Steuererklärung nie eingereicht worden wäre, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Infolge müsse auch nichts an das Finanzamt gezahlt werden. Alternativ kann man sich das prognostizierte Steuerergebnis vorab berechnen lassen und anhand dessen entscheiden, ob man die Steuererklärung abgeben möchte oder lieber doch nicht.


mehr News aus der Region