Gema fordert weitere Preiserhöhungen bei Musikstreaming

Der scheidende Gema-Vorsitzende Harald Heker fordert weitere Preiserhöhungen aufseiten der Musikstreamingdienste.

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GEMA (Archiv)
GEMA (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der scheidende Gema-Vorsitzende Harald Heker fordert weitere Preiserhöhungen aufseiten der Musikstreamingdienste. "Dass wir seit dem Start der Streamingdienste bis vor Kurzem fast keine Preiserhöhungen hatten und bei Spotify weiter auf eine solche warten", ginge "massiv" zulasten der Urheber, sagte er der FAZ. Deshalb seien die nun erfolgten Preiserhöhungen absolut berechtigt und könnten nur ein Anfang sein.


Das Streaming habe vieles verbessert, "aber insgesamt liegen die Ausgaben für Musik nach wie vor unter dem Niveau aus der Hochzeit der CD", so Heker weiter. Zudem verteidigt der Gema-Chef im Streit über Gebühren für die Musiknutzung auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten die Rolle der Verwertungsgesellschaft: Teilweise hätten neue Betreiber im Budget den Punkt Musik vergessen, sagte er. Mitunter erlebe die Gema aber auch, "dass uns jahrelang nicht die tatsächliche Größe der Veranstaltungsfläche gemeldet wurde und wir mittlerweile technisch viel einfacher in der Lage sind, die genutzten Flächen abzumessen. Entpuppt sich eine Veranstaltung dann auf einmal in Wahrheit als doppelt so groß wie ursprünglich angemeldet, wird es natürlich teurer", so Heker.

Mit den allermeisten Weihnachtsmarktveranstaltern habe die Gema schon vor Monaten Verträge für dieses Jahr geschlossen, "und das völlig geräuschlos". Mit Blick auf die Fortschritte auf dem Gebiet generative KI sagte Heker, es gebe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass diese auch die Musikindustrie und das Schaffen von Musik erheblich verändern werde. "Das betrifft für uns zum einen die Frage, wie wir die vielen Vorteile, die KI für die Kreativen bietet, nutzbar machen. Auf der anderen Seite müssen wir uns auch wieder mit dem Wert von Musik beschäftigen: Sollen von KI geschaffene Werke genauso behandelt werden wie von Menschen gemachte?", sagte Heker.

Vollkommen klar sei jedenfalls, "dass die Urheber angemessen beteiligt werden müssen, wenn ihre Werke zu Trainingszwecken von KI genutzt werden und daraus neue Geschäftsmodelle entstehen".


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