Geplante Zuckersteuer: So teuer kann es für die Verbraucher werden

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten spricht sich gegen die Einführung aus. Auch viele Betriebe würden belastet.

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Braunschweig. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab. Aus Sicht der NGG wird eine solche Abgabe ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen und stattdessen Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die heimische Getränkeindustrie belasten, heißt es in einer Pressemitteilung der NGG.



Die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie beschäftigt deutschlandweit mehr als 674.000 Menschen. Allein in der Großregion Süd-Ost-Niedersachsen arbeiten rund 6.300 Beschäftigte in der Nahrungsmittelindustrie, rund 850 davon in der Getränkeindustrie. Erfrischungsgetränke werden hier beispielsweise in den regionalen Betrieben der Braubranche und der Mineralbrunnenindustrie hergestellt. Die geplante Steuer würde zwar unmittelbar vor allem die Getränkeindustrie treffen, hätte aber auch Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte Bereiche.

Belastbare Analyse fehlt


Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke treffe nicht nur die Abfüller selbst, sondern löse eine Kettenreaktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus. „Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke würde zahlreiche Betriebe zusätzlich belasten“, kritisiert Katja Derer, Geschäftsführerin der Region Süd-Ost-Niedersachsen-Harz. „Es fehlt eine belastbare Analyse der Folgen für Arbeitsplätze, Standorte, Lieferketten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der deutschen Nahrungsmittel- und Getränkeproduktion“, so Derer weiter.

Kritisch bewertet die NGG auch die sozialen Folgen. „Wer wenig verdient, gibt einen vergleichsweise größeren Anteil seines Einkommens für den täglichen Konsum aus“, so Derer. „Eine Zuckersteuer würde ausgerechnet jene Haushalte zusätzlich belasten, die bereits besonders stark unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Bestehende soziale Ungleichheiten drohen sich zu verschärfen.“

Das ist geplant


Die Idee für die neue Steuer stammt aus den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vom 30. März 2026. Diese schlägt einen Steuersatz von 26 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis 8 Gramm pro 100 Milliliter sowie einen Steuersatz von 32 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als 8 Gramm pro 100 Milliliter vor.

Die NGG wertet die Pläne der Bundesregierung vor allem als Versuch, Lücken im Bundeshaushalt zu schließen. „Statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu belasten, sollte die Bundesregierung endlich hohe Erbschaften stärker besteuern und die Wiedereinführung der Vermögensteuer in den Blick nehmen“, erklärt Katja Derer. „Damit ließen sich Mehreinnahmen erzielen, ohne die breite Bevölkerung zusätzlich zur Kasse zu bitten.“

Ernährungsbildung statt Lenkungssteuer


Die NGG unterstützt ausdrücklich das Ziel einer gesunden Lebensweise und Ernährung. Statt Lenkungssteuern fordert sie eine stärkere Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, bessere Informations- und Aufklärungsangebote sowie ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Kita- und Schulessen. „Das ist wirksamer und sozial gerechter als neue Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Derer. „Die Menschen haben die Preissteigerungen der vergangenen Jahre längst im Geldbeutel zu spüren bekommen. Zusätzliche Belastungen an der Ladenkasse sind das falsche Signal.“

Die geplante Steuer bedeute einen spürbaren Griff in die Taschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein Standard-Getränkekasten für Erfrischungsgetränke enthält in Deutschland regulär 12 Flaschen (meist 1,0-Liter- oder 0,7-Liter-PET- sowie Glasflaschen). Je nach Zuckergehalt könnte sich ein Getränkekasten (12 mal 1 Liter) damit um vier bis fünf Euro verteuern, die Zuckersteuer unterfällt auch der Mehrwertsteuer.

Ein Rechenbeispiel


Berechnungsgrundlage für einen Kasten Softdrinks mit 9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter (Steuersatz: 32 Cent pro Liter): 12 Liter × 0,32 Euro = 3,84 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer: 3,84 Euro × 1,19 = 4,57 Euro Verteuerung pro Kasten.