Gericht hat entschieden: Tattoostudios dürfen sofort wieder öffnen

Aufatmen für die Tattoo-Szene: Nach dem Niedersächsischen Stufenplan hätten Tattoo-Studios erst ab dem 25. Mai wieder öffnen dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das nun gekippt.

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Region. Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Donnerstag dürfen Tattoo-Studios in Niedersachsen ab sofort wieder öffnen. Dies gibt das Niedersächsische Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung bekannt.


Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts könne die vollständige Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios derzeit nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzes angesehen werden. Das Infektionsgeschehen habe sich auch aufgrund der von den Infektionsschutzbehörden ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt. Das Gericht hält somit in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai vorgenommene Differenzierung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen für nicht zulässig. Die entsprechende Regelung wurde daher außer Vollzug gesetzt.

Bundesländer wie Bayern, Thüringen und Hessen hatten die Öffnung von Tattoostudios bereits seit dem 11. Mai wieder erlaubt - Niedersachsen blieb hart. Hier wären die Tätowierer erst Ende Mai an der Reihe gewesen, möglicherweise sogar noch später. Damit standen sie noch deutlich hinter Nagel- und Kosmetikstudios, die auch in Niedersachsen seit dem 11. Mai wieder öffnen durften. Viele Tätowierer der Branche kritisierten diese Differenzierung, da in Tattoostudios ohnehin sehr hohe Hygienestandards herrschen würden. Tätowierer arbeiten grundsätzlich mit Einmalhandschuhen, die Geräte und Flächen werden nach jeder Verwendung desinfiziert und die Nadeln der Maschine sogar nach jedem einzelnen Kunden entsorgt und durch neue ersetzt.

Der Beschluss des Gerichtes ist nicht anfechtbar.


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