Gericht kippt Maskenpflicht in Clubs und Bars

Damit wird eine Regelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung nicht mehr angewandt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marvin König

Region. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg wird die Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars außer Kraft gesetzt. Das berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung.



Die Niedersächsische Landesregierung nimmt demnach zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in Diskotheken und Klubs sowie Wasserpfeifenstuben und Shisha-Bars ausgesetzt hat.

"Den Feuerlöscher aus der Hand nehmen"


Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des Pragraphen 12 Absatz 4 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr angewandt wird.

Der Vorsitzende der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan Birkner, sagt dazu: "Einmal mehr hebt das OVG Lüneburg eine Corona-Regelung der Landesregierung auf. Die Liste derartiger Gerichtsurteile hat mittlerweile eine beachtliche Länge erreicht. Das zeigt, dass es richtig ist, dass die angekündigte Novelle des Infektionsschutzgesetzes eine Zustimmung der Landtage zur Anordnung von Eingriffen durch die Landesregierungen vorsieht. Wer nicht in der Lage ist, den Feuerlöscher ordnungsgemäß einzusetzen, dem muss man ihn aus der Hand nehmen.“


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