Gericht kippt Sperrstunde bis Montag

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzt Sperrzeit und Verbot von Außer-Haus-Verkauf von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen 7-Tages-Inzidenzen vorläufig außer Vollzug.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Sperrzeit und dem Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 beziehungsweise 50 zur Kenntnis. Die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes sind mit der Entscheidung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung mit.


Das Land werde die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch zeitnah mit einer neuen Verordnung umsetzen, die am kommenden Montag in Kraft treten werde. Das Ministerium appelliert angesichts der ernsten Lage eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, ihre persönlichen Kontakte auch schon vor dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.

In einer Pressemitteilung des OVG Lüneburg heißt es unter anderem, dass der Verordnungsgeber für den Senat nicht nachvollziehbar erklären können, warum gerade der Aufenthalt in Gastronomiebereichen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie der ganztägige Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich brächten. Die Untersagung des gegenüber der Sperrzeit zeitlich unbegrenzten Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots bewirke schließlich eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht gastronomischen Betrieben, denen ein Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke nicht untersagt worden sei.


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