Gericht kippt Windräder-Plan: Große Auswirkungen auf die Region befürchtet

Diese sogenannte "Verspargelung der Landschaft" droht nun in der Region.

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Symbolfoto. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat kürzlich der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen stattgegeben. Diese hatten gegen die Windenergie-Planung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig geklagt. Nun steht der geplante Ausbau von Windkraftanlagen auf der Kippe. Dies teilte der Regionalverband mit.



Von diesem Urteil sei die gesamte, langjährige Planung des Regionalverbandes betroffen. „Unsere bisherige Planung ist in Frage gestellt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, sind die Vorranggebiete und die Ausschlusswirkung hinfällig“, stellt Erste Verbandsrätin Anna Weyde fest.

„Wenn wir nicht schnell eine neue Planung aufstellen, sind aufgrund der aktuellen Rechtslage mit diesem Urteil Windenergie-Anlagen in unserer Region privilegiert zu genehmigen. Die Steuerung durch die Regionalplanung wäre damit aufgehoben.“ Windenergieanlagen müssten damit überall außerhalb von Siedlungen zugelassen werden, wo keine anderen wichtigen Gründe entgegenstehen, verdeutlicht Weyde die Auswirkungen des Urteils.

„Dass nun Windenergie-Anlagen überall genehmigt werden müssen, möglicherweise auch näher an Siedlungen oder überall dort, wo die Gemeinden beispielsweise keine Flächennutzungspläne erstellt und damit die Gebiete mit anderer Nutzung belegt haben, kann nicht im Sinne der Gemeinden in unserer Region sein“, betont Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes.

Formale Fehler mit großen Auswirkungen


Vor allem aufgrund eines formalen Fehlers im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren sei der Klage vom OVG stattgegeben worden.
„Im Hinblick auf eine notwendige Energiewende und dem damit verbundenen, schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ist es bedauerlich, dass unsere wie viele weitere Großplanungen der vergangenen Jahre der gerichtlichen Überprüfung nicht Stand gehalten hat. Kleinere Fehler führen zur Nichtigkeit von einer umfassenden Planung. Bei aller Notwendigkeit, uns aus erneuerbaren Energien versorgen zu können, tragen wir auch die Verantwortung, die Nutzung unserer Flächen zu steuern und Anlagen dort aufzustellen, wo es am sinnvollsten ist."

Der Regionalverband hätte insgesamt 49 Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung festgelegt. Das bedeute, außerhalb der Vorranggebiete können keine Windenergieanlagen errichtet werden. Damit sollte einer sogenannten "Verspargelung der Landschaft" vorgebeugt werden - also einer Veränderung des Landschaftsbildes durch Windräder. "Ein sozial- und umweltverträglicher Ausbau der Windenergie in der Region sollte unterstützt werden, die Ausschlusswirkung würde nun nicht mehr zum Tragen kommen und Investoren könnten quasi überall Windenergie-Anlagen erbauen, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt", so der Regionalverband.

Auf bereits entstandene Anlagen oder solche, die bereits genehmigt wurden, habe das Urteil keine Auswirkung. Ihr Bestand sei gesichert. Wirksam werde das Urteil frühestens einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Begründung. Auf Grundlage der schriftlichen Begründung will der Regionalverband seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen.


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