Gericht stoppt 2G+ bei körpernahen Dienstleistungen - Neue Verordnung verschoben

Konkret heißt das, dass auch 2G im Einzelhandel am morgigen Samstag noch nicht gilt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat 2G+ bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt. Daher ist eine kurzfristige Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung notwendig. Diese wird daher erst am Sonntag in Kraft treten. Das teilt die Niedersächsische Landesregierung in einer Pressemitteilung mit.



Die Landesregierung reagiert auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Außervollzugsetzung der 2+ Regelungen bei körpernahen Dienstleistungen. Der Beschluss wird nun kurzfristig auf mögliche rechtliche Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Verordnungsänderung geprüft. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Prüfungen wird die Änderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag,12. Dezember, in Kraft treten können. Das bedeutet unter anderem, dass auch die geplante 2G-Regelung für den Einzelhandel erst ab diesem Zeitpunkt gelten wird.

Ausschluss Ungeimpfter unangemessen


Laut Gericht sei der vollständige Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen unangemessen und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Niedersachsen keine notwendige Schutzmaßnahme. Das Infektionsrisiko bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sei regelmäßig auf nur wenige gleichzeitig anwesende Personen beschränkt und könne durch Basisschutzmaßnahmen (FFP-2-Maske, Testnachweis und Kontaktdatenerfassung) deutlich reduziert werden. Bis zu einer Neuregelung der Zugangsbeschränkungen bei der Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistung gelten die Pflichten zum Tragen einer Maske des Schutzniveaus FFP2, zur Kontaktdatenerhebung und -dokumentation und zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts.


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