Gericht urteilt: Ausgangssperre in Wolfsburg nicht rechtens

Bürger aus Wolfsburg hatten gegen die Ausgangssperre geklagt und recht bekommen. Anders sieht es in Peine und Gifhorn aus. Dort hatte das Gericht die Eilanträge abgelehnt.

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Region. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat Eilanträge von Einwohnern der Landkreise Peine und Gifhorn auf Aufhebung der Ausgangssperren abgelehnt, hingegen Anträgen von Einwohnern aus Wolfsburg stattgegeben. Dies teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Montagnachmittag mit.


Demnach habe das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes entschieden, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausgangssperre letztes Mittel (ultima ratio) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sei. Deshalb seien unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hohe Anforderungen an eine solche Maßnahme zu stellen. Darzulegen sei, dass und warum gerade eine nächtliche Ausgangssperre erforderlich und verhältnismäßig sei, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dies sei für die Gebiete der Landkreise Peine und Gifhorn erfolgt. Beide Landkreise hätten hinreichend dargelegt, dass sich das Infektionsgeschehen auf den privaten Bereich verlagert habe. Zuvor seien andere Maßnahmen ergriffen worden, die nicht den beabsichtigten Erfolg erzielt hätten.

Die Argumentation der Stadt Wolfsburg konnte die Richter hingegen nicht im erforderlichen hohen Maß überzeugen. Die Stadt Wolfsburg habe zwar insbesondere mit den Allgemeinverfügungen vom 28. März (Erklärung zur Hochinzidenzkommune) und vom 29. März (Lagerverbot im Allerpark über die Osterfeiertage, verpflichtende Schnelltests für Mitarbeiter in Kindertagesstätten) Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen. Dass sich das Infektionsgeschehen in den privaten Bereich verlagert habe, sei indes nicht in einer den hohen Anforderungen der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes genügenden Weise dargetan worden. Deshalb sei für das Gericht nicht erkennbar gewesen, dass die Ausgangssperre, die darauf gerichtet ist, Kontakte im privaten Bereich einzuschränken, erforderlich sei, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Nach aktuellem Stand gilt die Ausgangssperre der Stadt Wolfsburg nur noch bis einschließlich Dienstag. Der Landkreis Peine hat inzwischen mitgeteilt, dass die Ausgangssperre ab dem kommenden Mittwoch aufgehoben wird.


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