Gesetz geändert: Behörden müssen Dienstleistungen auch digital anbieten

Außerdem sollen die jeweiligen Onlinezugänge der Behörden miteinander verknüpft werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Deutschland. Am Mittwoch wird die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Innenausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedet werden. Das Gesetz verpflichtet den Bund und die Länder, Dienstleistungen der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen auch digital zur Verfügung zu stellen und die jeweiligen Onlinezugänge der Behörden miteinander zu verknüpfen. Darauf weist die Wolfenbütteler Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser (SPD) in einer Pressemeldung hin.



Die Behörden stehen vor der Aufgabe, insgesamt 581 Serviceangebote digital anbieten zu müssen. Bisher sind 81 OZG-Leistungen komplett online zugänglich, 96 weitere Leistungen der Behörden waren bis zum Ende des Jahres 2023 teilweise digital abrufbar.

Schub in die Verwaltungsdigitalisierung


Zuständige Innenpolitikerin und Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Dunja Kreiser erklärt dazu: „Wir bringen jetzt den notwendigen Schub in die Verwaltungsdigitalisierung und passen damit unsere Behörden dem Leben der Bürgerinnen und Bürger an. Man könnte salopp sagen: Jetzt kommt Butter bei die Fische. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf die digitale Bereitstellung der Behördenleistungen, und dass kann nun nicht mehr heißen, dass man sich ein PDF herunterladen kann.“

Die Bundestagsabgeordnete bewertet besonders die Vorgabe, dass nur noch eine erstmalige Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis notwendig ist, für hilfreich. „In unserem täglichen Leben sind die allermeisten von uns gewohnt, sich beispielsweise mit Face-ID anzumelden und etwas wie das Onlinebanking zu erledigen. Dahin kommen wir nun auch bei Behördenaufgaben, auch die Zahlungswege werden sehr viel einfacher, vielfältiger und unkomplizierter. Durch die Abschaffung der Schriftform wird der bürokratische Aufwand für alle Bürgerinnen und Bürger erheblich reduziert und der Zugang zu Verwaltungsleistungen deutlich erleichtert. Und, wer das möchte, kann durch das nun geltende Once-Only-Prinzip, Daten speichern und für weitere Behördenleistungen einfach wieder abrufen können. Das spart viel Zeit und viel Mühe, für Unternehmen heißt das durchaus auch einfach es spart Geld.“


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