Berlin. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit einer Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung Milchbauern in ihrer Position gegenüber Molkereibetrieben stärken. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf. Das Ministerium hat dazu die Ressortabstimmung eingeleitet.
Konkret sieht der Entwurf vor, Artikel 148 der europäischen Gemeinsamen Marktorganisation anzuwenden, um Erzeugern mehr Planungssicherheit und bessere Bedingungen am Markt zu verschaffen: Künftig sollen schriftliche Verträge zwischen Milchbauern und Molkereibetrieben vorgeschrieben sein. Zudem müssen nach dem Verordnungsentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium Molkereien den Bauern vor Lieferung ein Angebot unterbreiten, das für mindestens 80 Prozent einen konkreten Preis-Mengen-Bezug vorsieht. Genossenschaftliche Molkereien sollen nur dann von den neuen Regelungen ausgenommen sein, wenn sie sich selbst vergleichbare Regelungen gegeben haben.
Bislang erfahren Landwirte, die Milch produzieren, oft erst nach der Lieferung an Molkereien, welchen Preis sie für ihre Ware erhalten. Das soll mit diesem Entwurf geändert werden. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte bereits seit Längerem vor, diese von vielen Bauern als unfair wahrgenommene Praxis zu ändern.
Der Verordnungsentwurf geht von Erfüllungskosten für die Wirtschaft von jährlich rund 6,5 Millionen Euro aus. Diese entstehen demnach hauptsächlich durch die Einführung oder Anpassung von Prozessabläufen und Strukturen.
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