Gestohlenes Feuerwehrauto - Haftbefehl erlassen

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Dieses Feuerwehrauto wurde im Juli 2017 in Braunschweig gestohlen. Die Parallelen zum neuen Fall sind auffallend. Offiziell bestätigt wurde der Zusammenhang aber nicht. Foto: Polizei
Dieses Feuerwehrauto wurde im Juli 2017 in Braunschweig gestohlen. Die Parallelen zum neuen Fall sind auffallend. Offiziell bestätigt wurde der Zusammenhang aber nicht. Foto: Polizei | Foto: Polizei

Braunschweig/Oker. Gegen den 19-Jährigen, der am Wochenende in Oker ein Feuerwehrauto entwendet hatte und damit ins Rotlichtviertel nach Braunschweig gefahren war, wurde am heutigen Mittwoch Haftbefehl erlassen. Das teilt die Polizei Goslar mit. Ob es sich dabei um den gleichen Täter handelt, der im Juli 2017 in Braunschweig ein Feuerwehrauto entwendet hatte, wollten weder Polizei noch Staatsanwaltschaft bestätigen.


In der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar heißt es lediglich, dass der "wegen gleichgelagerter Delikte bereits polizeibekannte 19-jährige Tatverdächtige" im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei Braunschweig ein Teilgeständnis abgelegt habe. Laut eines Artikels auf "Bild.de" soll es sich dabei um den gleichen jungen Mann handeln, der im vergangenen Jahr in Braunschweig ein Feuerwehrauto entwendet hatte (regionalHeute.de berichtete) und damit nach Hannover und Hamburg ebenfalls ins Rotlichtviertel gefahren sei. Dazu dürfe er keine Aussagen machen, erklärte Staatsanwalt Sascha Rüegg auf Anfrage von regionalHeute.de.

Hintergrund


Laut Polizei sei der Mann in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2018 in das Feuerwehrhaus in Oker eingedrungen und habe den dort betriebsbereit mit Schlüssel abgestellten VW Bus (Mannschaftstransportwagen) entwendet. Im Anschluss sei er mit diesem Fahrzeug nach Braunschweig gefahren und habe es dort verschlossen in der Nähe des Europaplatzes abgestellt. Kurze Zeit später sei es zu der bereits erwähnten Kontrolle durch die Polizei im Braunschweiger Rotlichtmilieu gekommen, bei der der Fahrzeugschlüssel bereits sichergestellt werden konnte.

Der Beschuldigte ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es während der Fahrt des Beschuldigten nach Braunschweig zu keinen Verkehrsgefährdungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde durch das Amtsgericht Braunschweig Haftbefehl gegen den 19-jährigen Braunschweiger erlassen.

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