Gesundheitsminister will mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigt erweiterte Befugnisse für Pflegekräfte an.

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Karl Lauterbach am 19.10.2023
Karl Lauterbach am 19.10.2023 | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigt erweiterte Befugnisse für Pflegekräfte an. "Pflegekräfte sind in Deutschland sehr gut ausgebildet, dürfen aber nicht das tun, was sie können", sagte Lauterbach der "Bild am Sonntag".


Mit einem "Pflegekompetenzgesetz" solle die Pflege künftig deutlich attraktiver werden. Pflegekräfte dürften dann "mehr von dem, was sie jetzt nur unter ärztlicher Anleitung machen dürfen", sagte Lauterbach. "Wenn eine Pflegekraft ein Jahr lang eine Wundversorgung im Beisein von Ärzten gemacht hat, kann sie das genauso gut." Das solle sie selbstständig machen dürfen, auch zum Beispiel Verbandmaterial verschreiben.

"Es ist absurd zu glauben, dass unsere Pflegekräfte weniger können als in Schweden oder Amerika, wo sie das schon längst dürfen. Oder dass sie Diabetes-Patienten nicht erklären dürfen, wie sie ihre Ernährungsgewohnheiten umstellen müssen, wie sie Insulin überwachen, Symptome der Unter- oder Überzuckerung erkennen, alles, was zum Management der Krankheit dazugehört. Das können Pflegekräfte irgendwann so gut, dass sie es auch ohne Arzt machen können." Eckpunkte für das Gesetz kündigte Lauterbach noch bis Dezember an.

Im nächsten Jahr solle das Gesetz in Kraft treten. Für ausländische Pflegekräfte gelte: "Wer als Pflegekraft zu uns kommt, soll künftig sofort arbeiten können. Auch, bevor die Abschlüsse anerkannt sind." Wo es Zweifel gebe, ob der Abschluss ausreicht, könne die Qualifikation praktisch geprüft werden.

Lauterbach: "Wir erleichtern den Spracherwerb, indem wir Sprachschulungen pflegenah machen. Deutsch kann auch beim Arbeiten gelernt werden. So lernt man die Sprache schneller als nur in Sprachkursen." Geflüchtete etwa sollten in der Pflege schon Hilfstätigkeiten machen können, ohne dass sie den Spracherwerb nachgewiesen haben müssen.




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