Getötete Schwangere - Anklage gegen Goslarer erhoben

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Gegen die Männer, die im Februar eine schwangere Frau erstochen haben sollen, wurde nun Anklage erhoben. Foto: Thorsten Raedlein
Gegen die Männer, die im Februar eine schwangere Frau erstochen haben sollen, wurde nun Anklage erhoben. Foto: Thorsten Raedlein



Goslar/Salzgitter. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun mitteilte, wurde gegen die mutmaßlichen Mörder einer Schwangeren in Salzgitter (regionalHeute.de berichtete) Anklage erhoben. Einer der Tatverdächtigen stammt aus dem Landkreis Goslar. 

Die Staatsanwaltschaft hat am 12. April Anklage zur Jugendstrafkammer des Landgerichts Braunschweig gegen zwei Heranwachsende aus Salzgitter und Goslar wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit einem Schwangerschaftsabbruch im besonders schweren Fall erhoben. Den beiden 19-jährigen Männern wird vorgeworfen, am Abend des 5. Februar 2016 die 18-jährige Ex-Freundin des einen Angeschuldigten absprachegemäß getötet zu haben, da die aus der Beziehung mit dem Opfer resultierende Schwangerschaft eine erhebliche persönliche und finanzielle Belastung für den Angeschuldigten dargestellt habe.

Die Angeklagten sollen das Opfer in ihrer Wohnung in Salzgitter aufgesucht und das Opfer zunächst in ein scheinbar harmloses Gespräch über eine anstehende Ultraschalluntersuchung verwickelt haben. Im weiteren Verlauf der Unterhaltung sollen die Angeschuldigten das Opfer schließlich überwältigt und mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Messer getötet haben. Bei ihrer anschließenden Flucht durch ein Fenster der Wohnung verletzte sich einer der Männer am Fuß und wurde daraufhin durch die Polizei aufgegriffen. Der zweite Mann konnte zunächst fliehen. Der vor Ort festgenommene Mann hat die Tat eingeräumt, der Vater des ungeborenen Kindes hat eine Tatbeteiligung bestritten.

Es drohen bis zu 10 Jahre Haft


Beide Männer befinden sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Sie sind zuvor strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Im Falle einer Verurteilung nach dem Jugendgerichtsgesetz drohen den beiden jungen Männern Haftstrafen von bis zu 10 Jahren. Sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, kommt auch die Verhängung einer Jugendstrafe von 15 Jahren in Betracht. Sofern das allgemeine Strafrecht für Erwachsene in der Hauptverhandlung Anwendung finden, stünde eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe im Raum.

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