1.155 Kontrollen seit März: Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn zieht Bilanz

Kontrolliert worden wären unter anderem in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Spielhallen und in der Gastronomie.

Auch Frisöre wurden kontrolliert. Symbolbild.
Auch Frisöre wurden kontrolliert. Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. 1.155 Kontrollen führte das Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn gemeinsam mit den Gebietseinheiten und der Polizei seit Ende März durch. Im Vordergrund der Kontrollen stand stets die Aufklärung der Betriebe über die geltenden Regelungen und Maßnahmen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Bei Verstößen wurden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure beratend tätig und entwickelten gemeinsam mit den Betreiberinnen und Betreibern vor Ort Lösungen zum Abstellen der Mängel. Diese Vorgehensweise sollte sich auszahlen. Die fälligen Nachkontrollen verliefen in der Vielzahl zufriedenstellend. Die meisten Betriebe hielten sich an die Vorgaben. Lediglich in rund zehn Fällen wurden Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich gezogen haben. Die Verfahren laufen derzeit noch. Nach rund sechs Monaten zieht das Gewerbeamt nun eine erste Bilanz, wie der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung berichtet.


„Diese Bilanz ist sehr erfreulich“, stellt auch Landrat Dr. Andreas Ebel fest. „Es zeigt, dass den Betreiberinnen und Betreibern im Landkreis Gifhorn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Der größtenteils verantwortungsbewusste Umgang mit den Corona- Regelungen hat auch seinen Anteil an unseren verhältnismäßig geringen Infektionszahlen. Der Landkreis Gifhorn ist gemeinsam stark.“
Auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn könnten zum Einhalten der Regelungen beitragen. Gerade mit Blick auf die kommende kalte Jahreszeit müssten auch Gastronomiebetriebe wieder vermehrt ihre Innenräume nutzen.

Trage die dienstleistende Person eine Mund-Nasen-Bedeckung? Habe ich die Möglichkeit mir meine Hände zu waschen oder zu desinfizieren? Werde der Mindestabstand zwischen den Tischen eingehalten? Wurden meine Kontaktdaten aufgenommen? – Diese Fragen könnten sich alle Gäste stellen, um zu überprüfen, ob ein Gastronomiebetrieb die wesentlichen, geltenden Corona-Vorgaben einhält. Bei erkannten Verstößen könnten die Besucher die Gastronomen auf die Mängel hinweisen. Auf diese Weise könne jede Person etwas zu seinem eigenen Schutz tun.

Die durchgeführten Kontrollen hätten sich auf alle Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn im Bereich Gewerbe konzentriert. Kontrolliert worden wären unter anderem in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Spielhallen und in der Gastronomie. Mehrere Merkblätter für Gewerbetreibende sowie ein Merkblatt zur Erstellung eines Hygienekonzeptes seien zum Download auf https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle- informationen/informationen/ erhältlich.


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