13 Spielhallen vor dem Aus


Symbolbild: Thorsten Raedlein .
Symbolbild: Thorsten Raedlein .

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Gifhorn. Nach einem Bericht der Gifhorner Rundschau stehen sechs Spielhallen gemäß einer am 1. Juli in Kraft tretende Richtlinie des Glücksspielstaatsvertrages zu nah am Mitbewerber und müssen geschlossen werden. Auf Kreisebene greift das Verbot von Mehrfachkonzessionen.


Die ab Juli 2017 geltende Richtlinie besagt, dass Spielhallen einen Mindestabstand von 100 Metern zum Mitbewerber einhalten müssen. Die Stadt Gifhorn müsse bis dahin entscheiden, welche Spielstätten geschlossen werden. Dies wolle die Stadt nicht auslosen, sondern durch Einzelprüfungen der betroffenen Hallen entscheiden. Dabei gehe es unter anderem um die Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages, wie etwa die Aufstellung eines Sozialkonzepts, die Auslage von Flyern mit den Adressen der Beratungsstellen und die Außenwerbung. Auf Kreisebene gäbe es drei Mehrfachkomplexe, die zehn Spielhallen betreiben. Dies unterbindet die neue Richtlinie, so dass sieben Hallen geschlossen werden müssen. Welche Hallen das sind, sollen die Betreiber selbst entscheiden. Komme es auf diesem Wege zu keinem Ergebnis, soll das Los entscheiden.