Gifhorn. Ab morgigem Dienstag muss sich ein Mann wegen bewaffneten Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Frühjahr 2016 mit Marihuana gedealt zu haben.
Laut Pressemitteilung des Landgerichts geht esunter anderemum zwei Verkäufe von Mariuhana-Mengen von zehn beziehungsweise 20 Gramm. Darüberhinaus wird dem Mann vorgeworfen,am 18 April 2016insgesamt 56 Gramm Marihuana bei sich gehabt sowie weitere 46 Gramm Marihuana in seiner Wohnung für den Verkauf vorgehalten zu haben.Außerdem soller einverbotenesButterflymesser zur Abwehr missliebiger Kunden und anderer Personen bei sich gehabt haben.
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