Historischer Grenzhügel wiederhergestellt


Halfen bei der Wiederherstellung des alten Grenzhügels: Michael Olfermann, Gerd Blanke, Heinz Gabriel, Bruno Domachowski und Rolf Baalmann Foto: Dr. Ingo Eichfeld
Halfen bei der Wiederherstellung des alten Grenzhügels: Michael Olfermann, Gerd Blanke, Heinz Gabriel, Bruno Domachowski und Rolf Baalmann Foto: Dr. Ingo Eichfeld

Gifhorn. Vor einiger Zeit hatten unbekannte den historischen Grenzhügel nordöstlich von Brome teilweise abgetragen. "Vermutlich aus Unwissenheit", wie Kreisarchäologe Dr. Ingo Eichfeld betonte. Nun wurde der historische Grenzhügel mit tatkräftiger Unterstützung durch die archäologische Arbeitsgemeinschaft Gifhorn und den Museums- und Heimatverein Brome wiederhergestellt. Der Landkreis berichtet in einer Pressemitteilung.


Der benötigte Sand wurde vom Bromer Bürgermeister Gerhard Borchert angefahren. Schon vor einiger Zeit hatten Unbekannte den historischen Grenzhügel teilweise abgegraben, vermutlich aus Unwissenheit, wie Eichfeld betont. Die heutigen Wälder östlich von Brome waren schon vor der deutschen Teilung altes Grenzland. Schon im 17. Jahrhundert, genau am 14. Juni 1692, wurde im Vertrag von Wallstawe die Grenzziehung zwischen dem damaligen Kurfürstentum Brandenburg und dem Herzogtum Lüneburg-Celle im Bereich der lüneburgischen Ortschaft Brome neu geregelt. Mit dem Vertrag, der auch einen beiderseitigen Gebietsaustausch vorsah, wurden jahrhundertelange Grenzstreitigkeiten beendet. Gleichzeitig wurde die in dem Vertrag geschaffene Landesgrenze, die hier später auch die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland bildete, mit Hügeln markiert. Die sogenannten Schnedehügel im Bereich des Bromer Bogens sind seit 2017 als Denkmäler eingetragen und damit gesetzlich geschützt.

Welche Bedeutung den Grenzmarkierungen im Mittelalter und auch in den nachfolgenden Jahrhunderten zukam, zeigen die drakonischen Strafen, mit denen Grenzverletzungen belegt waren. Im Rheinland wurden vorsätzliche Grenzfrevler noch im 16. Jahrhundert mit dem Tode bestraft, indem man sie an Ort und Stelle bis zum Hals eingrub und dann den Kopf abpflügte. „Aber solche Strafen gehören heute zum Glück der Vergangenheit an“, erläutert der Kreisarchäologe.


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