Gifhorn. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute im Wesentlichen die von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung erarbeiteten Planfeststellungsunterlagen bestätigt. Zu zwei Einzelpunkten wurde jedoch der Klage der Umweltschutzorganisation BUND stattgegeben. Der Landkreis Gifhorn hat die erste Entscheidungsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Weiterbau der A39 im 7. Bauabschnitt mit Spannung erwartet und berichtet in einer Pressemitteilung.
Es ist nun der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung die Möglichkeit gegeben, die nachgeforderten Unterlagen zu erarbeiten, damit diese in einem ergänzenden Verfahren Rechtskraft erlangen. Maßgeblich hierfür sind laut Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zwei Mängel in der Planung: Zum einen fehle für ein kurzes Stück der Ortsumgehung von Ehra-Lessien im Zuge der L289 und der B248 die Kompetenz der Niedersächsischen Straßenbaubehörde als Planfeststellungsbehörde. So bedarf es für die Ortsumgehung eines gesonderten Planungskonzeptes.
Weiterhin fehle es an Regelungen im Wasserrecht, damit das verschmutzte Regenwasser nicht in das Grundwasser gelangen kann. Es sollen zusätzliche Filteranlagen in die Regenrückhaltebecken eingebaut werden. Derartige Regelungen waren lediglich in der Ausführungsplanung der Bauwerke der Niederschlagswasserbehandlung und nicht in dem Planfeststellungsbeschluss als solchem enthalten. „Ich gehe jedoch davon aus, dass die noch erforderlichen Unterlagen zügig erarbeitet werden und somit der dringend notwendige Bau der A39 begonnen werden kann“, so Landrat Dr. Andreas Ebel. Eine ausführlichere Würdigung zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes kann erst erfolgen, wenn den Beteiligten das vollständige Urteil mit Begründung übersandt worden ist.
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