Änderung des Flächennutzungsplans im Fokus der Ratsitzung

von Eva Sorembik


Symbolbild: Nicole Wiedemann
Symbolbild: Nicole Wiedemann | Foto: Archiv

Weyhausen. Gleich zwei Änderungen des Flächennutzungsplans stehen auf der Tagesordnung, wenn am heutigen Donnerstagabend der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land tagt. Zum einen geht es um Änderung auf dem Gebiet der Gemeinde Bokensdorf, zum anderen um den Beriech Weyhausen.


Voraussetzungen für Erweiterung der Ferienhaussiedlung


Die neunteÄnderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Boldecker Land diente der planerischen Vorbereitung einer verbindlichen Bauleitplanung im Bereich des Naherholungsgebietes am Boldecker See, heißt es in der Begründung. Ziel der Planung seies, die planerischen Voraussetzungen zu einer geringfügigen Erweiterung der vorhandenen Ferienhaussiedlung in diesem Bereich zu schaffen. Darüber hinaus sollen bereits genehmigte und bestehende Nutzungen in die Darstellung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.

Im Norden werde eine neue Fläche in die Darstellung imFlächennutzungsplan aufgenommen. In diesem Bereich würdenzum einen bereits genehmigte und errichtete Ferienhäuser, die bisher innerhalb der Grünfläche Sportanlagen liegen, nunmehr als Sonderbauflächen Freizeit und Erholung dargestellt, um hier die planungsrechtliche Absicherung zu erreichen. Gleichzeitig werdein einem Streifen westlich angrenzend ein bisher ebenfalls als Grünfläche Sportanlagen dargestellter Bereich auch neu als Sonderbaufläche nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung mit der Zweckbestimmung Freizeit und Erholung dargestellt. Ziel seies hier, die Errichtung einiger neuer Ferienhäuser zur Erweiterung der bestehenden Anlage zu ermöglichen. Am Westrand dieses Änderungsbereiches werde darüber hinaus eine Teilfläche der bisherigen Grünfläche für Sportanlagen nunmehr als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage dargestellt. Auslöser hierfür seider Umstand, dass in diesem Bereich bereits seit geraumer Zeit eine genehmigte Schilfkläranlage zur Versorgung des Ferienhaus- und Erholungsgebietes besteht, die durch die vorliegende Änderung planungsrechtlich abgesichert und vor allem nachrichtlich übernommen werden soll.

Im südlichen Bereich, direkt an die Haupterschließungsstraße "Kirchweg" angrenzend, soll zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, ebenfallseine Ferienhausnutzung vorzunehmen. Aus diesem Grunde werde die bisherige Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage in Sonderbaufläche nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung mit der Zweckbestimmung Freizeit und Erholung geändert. Dieser Teilbereich habebereits im August 2016 das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchlaufen. Insgesamt diene die vorliegende Änderung der planungsrechtlichen Vorbereitung einer verbindlichen Bauleitplanung, in deren Rahmen die detaillierten Festsetzungen zur Errichtung zukünftiger neuer Ferienhäuser geregelt werden sollen. Es handele sich dabei um eine weitere Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Kirchweg-Nord", die derzeit parallel vorbereitet werde.

Zur Vorbereitung der Erweiterung des Hotelbetriebes


Anlass für die elfteÄnderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Boldecker Land sei die planerische Vorbereitung einer Erweiterung durch einen bestehenden Hotelbetrieb, heißt es in der Begründung.

Die vorliegende Änderung betreffe rund 0,35Hektar teilweise brachliegende Fläche im Osten der Ortslage von Weyhausen. Die Planung diene der Anpassung der Flächendarstellung an ein Vorhaben. Konkret besteht für den Änderungsbereich das Interesse einen bestehenden Hotelbetrieb mit einem auf automotorisierte Gäste fokussiertem Gewerbezweig zu erweitern. Die Flächen seiendurch den Verkehrslärm der Bundesstraße und gewerbliche Nutzungen im Nahbereich erheblich vorbelastet, daher seiim Rahmen des Bebauungsplans ein entsprechendes Schallgutachten erarbeitet worden, um die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Vom Grundsatz her isei in Bezug auf den geplanten Nutzungszweck davon auszugehen, dass der Immissionskonflikt durch geeignete Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans bewältigt werden kann. Dies betreffe ebenso die durch die geplante Nutzung hinzukommende Belastung der Bestandsbebauung. Die Flächen seiendurch die Gemeindestraße Lustiger Strumpf bereits erschlossen. Hierüber erfolgt die Einbindung in das übergeordnete Straßenverkehrsnetz mit der Bundesstraße 188 und der Bundesautobahn 39.


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