Gifhorn. In einer Pressemitteilung hat sich die AfD Gifhorn zum Ausbau der Windenergie im Großraum Braunschweig und Kreis Gifhorn geäußert. Wir veröffentlichen diese wie gewohnt ungekürzt und unkommentiert.
Deutschland hat im Vergleich bereits hohe Strompreise, die aber mit jedem Zubau weiterer Wind- und Sonnenstromanlagen und dem Netzausbau zwangsläufig weiter steigen werden. Gemäß dem Grundsatzprogramm der AfD als Heimat- und Bürgerpartei sollen keine Vorrangflächen für Windenergieanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bürger ausgewiesen werden. Was kaum jemand weiß; die derzeitigen Planungen des Regionalverbandes zielen derzeit lediglich auf die Umsetzung der im Vergleich niedrigen energiepolitischen Vorgaben des Landes Niedersachsen, bezogen auf eine Regionalplangeneration von zehn Jahren, so Frank Lange, AfD Kreistagsabgeordneter im Landkreis Gifhorn, Mitglied in der Verbandsversammlung sowie des Ausschusses für Regionalentwicklung im Regionalverband.
Das Verbandsgebiet gehört aber zur 100 Prozent-Erneuerbare-Energien-Region. Ein Mehrfaches des Zubaus von Windenergieanlagen in der Region, über das gesetzte Ziel des Regionalplans und des Landes Niedersachsen hinaus, wird hierdurch zukünftig erforderlich.
Lediglich die Spitze des Eisbergs
Die derzeitigen Planungen sind nach Bewertung der AfD, mit Blick darauf, was den Bürgern in den nächsten Jahren noch bevorsteht, lediglich die Spitze des Eisbergs. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Entscheidung wann, wo genau, wie viele und welche Anlagen gebaut werden, Sache des Investors in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ist, in der Regel also des jeweiligen Landkreises. Die AfD im Kreistag wird dabei darauf drängen, dass die Bürger frühzeitig darüber Kenntnis erlangen, wo Ihre Heimat vor Ort mit bis zu 200 Meter hohen Windrädern „verspargelt“ wird, so das Schlussstatement von Frank Lange, und wer die Leitragenden dieser ideologisch bedingten Energiewende sind.
Die AfD hat hierzu auch einen Umfangreichen Fragenkatalog an den Landrat zur nächsten Kreistagssitzung eingereicht, so der Fraktionsvorsitzende Stefan Marzischewski-Drewes.
Anfrage an den Landrat im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Ebel,
der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung beabsichtigt für seinen Verbandsbereich mit der 1. Änderung des RROP 2008 die bestehende Kulisse der "Vorranggebiete Windenergienutzung" zu erweitern. Mitte Februar 2018 ist der nicht öffentliche Erörterungstermin mit den benachbarten Trägern der Regionalplanung und übrigen Trägern öffentlicher Belange, danach die Einarbeitung der Erörterungsergebnisse sowie im Mai 2018 der Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung vorgesehen.
Nach hiesigem Kenntnisstand
• ist die Entscheidung wann, wo genau, wie viele und welche Anlagen gebaut werden Sache des Investors in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, in der Regel also des jeweiligen Landkreises.
• richtet sich der Umfang erforderlicher Kompensationsmaßnahmen nach der Höhe des Eingriffs in Natur, Boden und Landschaft zum Zeitpunkt der Genehmigung der einzelnen Anlagen.
• ist die Entsorgung der zukünftig in erheblichem Umfang anfallenden Rotorblätter von WEA (technologisch gesehen ein Verbund aus Kunstharz (Epoxid oder Polyesterharz) und Fasern (Glas- oder Carbonfasern) sowie zusätzlich Füllstoffen (Kupferkabel als Blitzschutz und Gelcoats zur Imprägnierung)) bisher nicht ausreichend geklärt.
Die AfD-Fraktion im Landkreis Gifhorn bittet, angesichts des geschilderten Sachverhaltes, Herrn Landrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
• Sind auf der Grundlage der bisherigen Planungen des Regionalverbandes zu neuen Windenergievorrangflächen im Landkreis Gifhorn bereits Vertreter der Windkraftindustrie auf den Landkreis zugekommen.
• Gibt es ggf. bereits erste Überlegungen wo genau, wie viele und welche Windenergieanlagen realisiert werden sollen?
• Wie beabsichtigt der Landkreis mit Windenergievorrangflächen im Landkreis umzugehen, die nicht die Zustimmung der Bürger oder der Gebietskörperschaft finden?
• In welcher Form beabsichtigt der Landkreis nach einem Satzungsbeschluss des Regionalverbandes die Bürger über das weitere Vorgehen zur Realisierung von weiteren Windenergieanlagen im Landkreis zu informieren.
• Gibt es bereits erste Überlegungen zur Umsetzung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen?
Welche Erkenntnisse und Konzepte zu Entsorgung WEA, hier insbesondere der Rotorblätter, sind dem Landkreis bekannt bzw. welche Zuständigkeit im Rahmen des Rückbaus sowie der Entsorgung von WEA hat der Landkreis?
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