Gifhorn. In der kürzlich abgehaltenen Sitzung des Ortsrates Neudorf-Platendorf stand die Anhörung des Themas Anbau der "Alten Schule" auf der Tagesordnung. Die Entscheidung trifft schlussendlich der Verwaltungsausschuss.
Bund und Land stellen insgesamt 22,5 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionspakts Soziale Integration im Quartier" bereit. Eines der geförderten Projekte ist das Bürgerhaus Alte Schule in Neudorf-Platendorf. Vor diesem Hintergrund wird in Bezug auf den Sachstand zunächst auf Tagesordnungspunkt neun der Sitzung des Ortsrates Neudorf-Platendorf vom 11. Januar 2018 verwiesen.
Im zugehörigen Protokoll ist nachzulesen, dass der aus baudenkmalrechtlichen Gründen notwendige Raumbuch (Grundbucheintrag) fertiggestellt sei und bereits verwaltungsseitig mit der Baudenkmalpflege durchgesprochen worden sei.
Lediglich bei den bisher vorgesehenen Veränderungen der Raumzuschnitte im Erdgeschoss lägen die Vorstellungen von Verwaltung und Baudenkmalpflege auseinander. Hierzu werde das beauftragte Planungsbüro Alternativpläne erarbeiten, die dann politisch zu beraten seien. Für Sanitärräume, Treppenhaus und Fahrstuhl werde voraussichtlich ein kleiner Anbau erforderlich sein.
Der DRK-Ortsverein hat mitgeteilt, dass er gerne im Obergeschoß einen kleinen Besprechungsraum von zirka zwölf Quadratmetern sowie einen kleinen Lagerraum zirka 2,5 Quadratmetern zur Alleinnutzung in Anspruch nehmen würde.
Der aktuelle Stand
Das aus baudenkmalrechtlichen Gründen notwendige Raumbuch sei fertiggestellt und verwaltungsseitig mit der Baudenkmalpflege durchgesprochen worden, teilt der Vorlagentext mit.
Für Sanitärräume, Treppenhaus und Fahrstuhl sei tatsächlich ein kleiner Anbau erforderlich, da aus baudenkmalrechtlichen Gründen diese nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden könnten. Dies sei nur möglich, wenn in einem größeren Umfang Wände und Raumzuschnitte geändert werden könnten, was aus den obigen Gründen heraus leider nicht möglich sei.
Außerdem gibt die Vorlage noch zwei weitere Hinweise: Aus den bewilligten Fördermitteln „Städtebauförderung“, müssten in 2018 zwingend mehr als 100.000 Euro „verbaut“ werden. Eine weitere Übertragung der Fördermittel sei nicht möglich. Aus diesen Gründen heraus sei eine zügige Bauantragstellung unumgänglich.
Zusätzlich sei bei dieser Baumaßnahme die Gemeinde nicht alleiniger Entscheidungsträger, sondern in großem Maße abhängig von der Zustimmung der Baudenkmalpflege zu einzelnen Detailplanungen. Dies betreffe unter anderem auch die Material- und Farbwahl einzelner Baustoffe.
Der Beschluss
Den vorgestellten Planentwürfen werde grundsätzlich zugestimmt. Da bei der Nutzung als Kulturstätte ein großer Raum dringend notwendig sei, wird die Verwaltung beauftragt zu versuchen, mit der Baudenkmalpflege in weiteren Gesprächen doch noch die ursprüngliche geplante Zusammenlegung der drei ehemaligen Unterrichtsräume im Erdgeschoß zu erreichen.
Dem geplanten Anbau für Sanitärräume, Treppenhaus und Fahrstuhl werde zugestimmt. Die Außenfassade sei mit Fassadenplatten wie zum Beispiel Trespa-Platten herzustellen. Die Verwaltung werde dazu ermächtigt, kleinere Veränderungen an den Planungen eigenverantwortlich durchzuführen, wobei der Bauantrag einzureichen sei.
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