Am Samstag den 1. April beginnt die Leinenpflicht für Hunde

von Sandra Zecchino


Leinenzwang für Hunde. Symbolbild: Nick Wenkel
Leinenzwang für Hunde. Symbolbild: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Wie jedes Jahr müssen Hunde für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine bleiben.


Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde könnten eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Wie das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert, hätten einige Haarwildarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, bereits Nachwuchs. Bei anderen Tierarten wären die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand seien sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie zum Beispiel Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche begännen jetzt ihr Brutgeschäft.


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