Gifhorn. Seit wenigen Wochen ist das Seuchengeschehen der Geflügelpest (Aviären Influenza) deutlich abgeflaut. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) geht in seiner aktuellen Risikoanalyse für Deutschland nur noch von einem mäßigen Einschleppungsrisiko der Erreger in Haus- sowie Nutzgeflügelbestände aus. Im Landkreis Gifhorn gab es weder einen Ausbruch der Geflügelpest in Nutz- oder Haus- sowie in Wildvögelbeständen. Aufgrund der Risikoanalyse, die die Abteilung Veterinärwesen am vergangenen Montag für den Landkreis Gifhorn erstellt hat, kann die bisher geltende Aufstallungsanordnung zu Samstag, 15. Mai, aufgehoben werden. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.
Somit könne jetzt das Geflügel wieder aus den Ställen hinaus und die frische Luft und Sonne genießen. Landrat Dr. Andreas Ebel weist jedoch darauf hin, dass eine geringe Gefährdung der Geflügelbestände geblieben ist. Umso wichtiger sei es, dass die vom Landkreis Gifhorn angeordneten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltern bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel weiterhin eingehalten werden. Denn diese Allgemeinverfügung bleibe weiterhin bestehen. Für größere Geflügelhaltungen würden diese Maßnahmen per Verordnung gelten.
Weitere Informationen mit aktuellen Hygienemaßnahmen würden sich unter anderem auf den Internetseiten des Landkreises Gifhorn, des FLI und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden.
Aufstallpflicht für Geflügel wird aufgehoben
Das Geflügel kann bald wieder aus den Ställen hinaus und die frische Luft und Sonne genießen.
Symbolbild. | Foto: Janosch Lübke

